Fortbildungspflicht

Fortbildungspflicht für Immobilienmakler &
Immobilienverwalter

In der BVFI Business-Mitgliedschaft für 0 € enthalten. Günstig wie nie!
Haben Sie Ihre Nachweispflicht schon erfüllt? Die gesetzlichen Vorgaben verlangen im Turnus von 3 Jahren, Fortbildungsnachweise von 20 Stunden vorweisen zu können. 
Bei Nichterfüllung drohen erhebliche Bußgelder. 

Die gesetzl. vorgeschriebenen Ausbildungszeiten und die damit verbunden Kurse und Seminare, können Sie jederzeit über unsere Online-Akademie erhalten. Für BVFI-Business-Mitglieder entstehen keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind. 
Dies gilt für Immobilienmakler genauso wie für Immobilienverwalter. Kumuliert also bis zu 40 Stunden Nachweise für Ihre Fortbildungspflicht.
Infos zur Mitgliedschaft

Fortbildungs-Zertifikate

Jeder Immobilien-Makler und -Verwalter muss innerhalb von 3 Jahren 20 Stunden Fortbildungen nachweisen. 

20 Stunden innerhalb von 3 Jahren

Auch Teilnahmen an unserem Bundes- oder Immobilienkongressen auf unseren Messen werden mit entsprechenden Fortbildungszertifikaten versehen.

Business-Mitglieder im BVFI erhalten dazu ein entsprechendes Stundenkonto und dann zum Jahresende die jeweils nötigen Zertifikate.

Auch Nichtmitglieder können, dann allerdings kostenpflichtig, an unseren Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen
Nachweis

Nach jedem abgeschlossenen Kurs, erhalten Sie automatisiert über unsere Akademie-Plattform ein entsprechendes Nachweisdokument mit den geleisteten Ausbildungsstunden zur Verfügung gestellt. So können Sie jederzeit Ihre gesetzlichen Verplichtungen erfüllen. Selbst noch am 31.12.


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