AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vorbemerkungen

Der „BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V.“ mit Sitz in 50672 Köln, Friesenplatz 4 (nachfolgend „BVFI e.V.“ genannt), hat in seiner Satzung vorgesehen, dass er die Erfüllung seiner Aufgaben ganz oder teilweise einem Dritten übertragen kann. Der Verein hat die Firma „BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, Mehrwert- und Servicegesellschaft mbH“ mit Sitz in 50762 Köln, Friesenplatz 4 (nachfolgend „BVFI“ genannt) mit Erfüllung von Vereinszielen beauftragt. Diese Gesellschaft ist auch Inhaber aller Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit den registrierten Nutzern, Betreiber der Domains und Internetportale, Veranstalter der Roadshows, Tagungen, Messen, Vorträge, Webinare, Ausbildungen usw..

Der Nutzer wird, unabhängig davon, welches Vertragsverhältnis er mit dem BVFI eingeht, zugleich beitragsfreies (akkreditiertes) Mitglied im BVFI e.V. 

Der BVFI verfolgt das Ziel, den in der Immobilienwirtschaft unternehmerisch tätigen Personen und Berufsgruppen durch Ideen, Anregungen, mit Arbeitshilfen, Musterverträgen, Checklisten, Beratung von Verbandsjuristen und vielem mehr wertvolle Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer geschäftlichen Aufgaben zu ermöglichen. Gleichzeitig bietet der BVFI auf vielfältige Weise den Genannten Möglichkeiten, miteinander in Kontakt zu treten, sich gegenseitig über ihre Erfahrungen auszutauschen und Gemeinschaftsgeschäfte zu tätigen. 

Ferner ermöglicht der BVFI seinen registrierten Nutzern Zugang zu Geschäftspartnern (nachfolgend „Partner“ genannt), mit dem Ziel, mittels Kooperationsvereinbarungen den registrierten Nutzern Leistungen anzubieten, zu denen sie sonst kaum oder nur zu anderen Konditionen Zugang hätten.Der besseren Lesbarkeit wegen wurde die männliche Form gewählt. Wir bitten alle Damen, die natürlich ebenso angesprochen sind, um Verständnis.

2. Zustandekommen des Vertrages

a) Der BVFI unterhält u.a. die Domains www.praxisverband.de, www.bvfi.de, www.bvfi.net, www.bvfi.at, www.bvfi.ch, www.bvfi.biz, www.bvfi.eu, www.bvfi.info, www.bvfi.name, www.bvfi.org., www.bvfi-shop.de, www.bvfi-akademie.de und www.bvfi.tv. Andere Domains, die den Namen BVFI in sich tragen, stehen nicht im Zusammenhang mit den hier genannten. Gleichwohl können unter den o.g. Domains Subdomains bestehen. Zusammenfassend werden diese BVFI-Dienste nachfolgend „BVFI-Webseiten“ genannt.

b) Die Möglichkeit, sich für die Nutzung der BVFI-Dienstleistungen zu registrieren, stellt kein Angebot seitens des BVFI dar. Vielmehr wird mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs seitens des Interessenten dem BVFI ein Angebot auf Abschluss einer Vereinbarung zu den hier genannten Geschäftsbedingungen unterbreitet. Mit der Bestätigung der Registrierung und Übermittlung der Zugangsdaten durch den BVFI kommt das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem BVFI zustande. Dies gilt unabhängig davon, über welche der BVFI-Webseiten oder Wege (Fax, E-Mail usw.) der Nutzer den Registrierungsvorgang eingeleitet hat.

c) Die BVFI-Dienste stehen ausschließlich unternehmerisch tätigen, volljährigen und geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung. 

3. Verpflichtungen des Nutzers beim Einleiten des Registrierungsvorganges und während der Laufzeit der Mitgliedschaft

a) Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges sichert der Interessent unter Beachtung dieser Geschäftsbedingungen für alle künftigen Vorgänge zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr, vollständig und nicht irreführend sind,
er zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist, dass er Unternehmer ist, er sich nur einmal registriert und nur ein Nutzerprofil anlegt, er Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich dem BVFI in Textform anzeigt oder selbst im System vornimmt, er keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwendet, ihm die Veröffentlichung der von ihm eingestellten Fotos erlaubt ist und er über die erforderlichen Genehmigungen bzw. Lizenzen verfügt, er die ihm zur Verfügung stehen Daten anderer Nutzer nur in dem Maße verwendet, wie es diese Vereinbarung zulässt und er bei der Nutzung der BVFI-Webseiten die anwendbaren Gesetze einhält sowie die Rechte Dritter wahrt.

Nach Bestätigung der Registrierung erhält der Antragsteller vom BVFI per eMail seine Zugangsdaten, womit die Mitgliedschaft beginnt. Sowohl das Mitglied als auch der BVFI verpflichten sich, die Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. 


b) Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Nutzung der Inhalte und Dienste des BVFI diese AGB, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten und die Ethik-Richtlinien des BVFI einzuhalten.


c) Dem Mitglied ist es untersagt, beleidigende oder verleumderische Inhalte zu verwenden, religiöse, politische, pornografische, gewaltverherrlichende oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden oder zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben, andere Mitglieder unzumutbar (z.B. durch Spam) zu belästigen, auch wenn dadurch konkret keine Gesetze verletzt werden sollten, gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein, oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben, wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme) sowie die Funktionalität der BVFI-Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.

4. Mitgliedschaften

Es werden unentgeltliche und entgeltliche Mitgliedschaften angeboten. Mit den registrierten Nutzern werden sog. „Mitgliedschaften“ begründet, weshalb die registrierten Nutzer nachfolgend auch „Mitglieder“ genannt werden.

5. Mitgliedsbeiträge

a) Einzelheiten zu den derzeit gültigen Entgelten und Formen der Mitgliedschaften sind auf den BVFI-Webseiten im Bereich „Mitgliedschaften“ geregelt. 

b) Die mit dem Mitglied vereinbarten wiederkehrend fälligen Beiträge können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten erhöht werden. Bei einer Erhöhung um mehr als 20% steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

c) Der BVFI kann den Mitgliedern den Hinweis über eine Beitragserhöhung, die Rechnungen sowie die Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg sowie per PDF übermitteln.

d) Erteilt das Mitglied dem BVFI ein SEPA-Lastschriftmandat, so können die Beträge ohne zusätzliche Aufschläge quartalsweise im Voraus bezahlt und seitens des BVFI eingezogen werden. Ansonsten sind die auf der BVFI-Webseite genannten Monatsbeiträge jährlich im Voraus zur Zahlung fällig. 

e) Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt das Mitglied alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere die mit der Rückgabe von Lastschriften im Zusammenhang stehenden Bankgebühren sowie etwaige Gebühren der Post für Einschreiben.

f) Der BVFI ist berechtigt, je Mahnung eine Gebühr von 10,00 € zzgl. MwSt. zu erheben.

g) Begleicht ein Mitglied seine rückständigen Beträge trotz Aufforderung nicht, so sind die noch offenen Jahresbeträge sofort zur Zahlung fällig. 

h) Gleicht das Mitglied nach der 2. Zahlungsaufforderung seinen Zahlungsrückstand nicht innerhalb von 2 Wochen aus, ist der BVFI berechtigt, dem Mitglied den Zugang zum internen BVFI-Bereich sowie das Verwenden des BVFI-Logos und -Siegels bis zum Ausgleich des Rückstandes zu verwehren.

6. Führen des Verbandsiegels

a) Mit der entgeltlichen Mitgliedschaft sind die Mitglieder berechtigt, das Siegel und das Logo des BVFI unter Beachtung des Corporate Design zu führen. Diese werden im Download-Bereich in verschiedenen Alternativen zur Verfügung gestellt.

b) Endet die Mitgliedschaft, so enden auch die hier genannten Genehmigungen.

7. Mehrwertpartnerschaften, Kooperationen, Verbandsjuristen

a) Der BVFI schließt mit sogenannten „Mehrwertpartnern“ Kooperationsverträge. Dadurch sollen den Mitgliedern günstigere Konditionen und besondere Dienstleistungen ermöglicht werden. 

b) Ferner schließt der BVFI mit sog. „Verbandsjuristen“ Vereinbarungen, die eine kostenlose telefonische Erstberatung ermöglichen. Der Verbandsjurist wird dem Mitglied signalisieren, ab wann ein kostenpflichtiges Mandatsverhältnis entsteht.

c) Der BVFI stellt lediglich den Kontakt zwischen dem Mitglied und dem Partner her. Gehen der Partner und das Mitglied eine Geschäftsbeziehung ein, wird der BVFI selbst nicht Vertragspartner. Die Geschäftspartner sind für die Abwicklung und die Erfüllung der untereinander geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Mit dem Eingehen der Geschäftsbeziehung akzeptiert das Mitglied die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners.

d) Die Angebote der Partner sind, wenn nichts Anderes genannt, nur Mitgliedern der entgeltlichen Mitgliedschaften zugänglich. 

e) Mit den Partnern ist vereinbart, dass die aufgrund der beim BVFI bestehenden Mitgliedschaft gewährten Sonderkonditionen oder Vergünstigungen bei Kündigung der entgeltlichen BVFI-Mitgliedschaft seitens des Mehrwertpartners nicht mehr gewährt werden und diesem ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.

8. Nutzung der BVFI-Dienstleistungen

a) Die Nutzung der BVFI-Dienstleistungen ist je nach Art der Mitgliedschaft mit unterschiedlichen Nutzungsrechten versehen. 

b) Der BVFI bietet seinen Mitgliedern eine Plattform an, um seine Dienstleistungen erbringen sowie Mitglieder untereinander und/oder mit Kooperationspartner zusammenführen zu können. Er stellt hierfür auch technische Applikationen bereit, die diesen Dienst ermöglichen. Der BVFI beteiligt sich jedoch inhaltlich nicht an der Kommunikation der Mitglieder untereinander oder mit den Kooperationspartnern. 

c) Sofern die Mitglieder Verträge untereinander oder mit Kooperationspartnern schließen, ist der BVFI hieran nicht beteiligt und wird daher auch kein Vertragspartner. Die Mitglieder sind für die Abwicklung und die Erfüllung der untereinander oder mit den Kooperationspartnern geschlossenen Verträge allein verantwortlich. Der BVFI übernimmt keine Gewähr, dass ein Kontakt zwischen den Mitgliedern und/oder Kooperationspartnern zustande kommt. Er haftet auch nicht für Pflichtverletzungen der Mitglieder oder der Kooperationspartner aus den geschlossenen Verträgen.

d) Jedes Mitglied kann, nach Mitgliedschaft differenziert, Personen- oder Geschäftsdaten auf den Webseiten des BVFI veröffentlichen. Es erklärt sich mit der Eingabe seiner Daten bereit, den anderen Mitgliedern, nach Mitgliedsrechten unterschieden, Einblick in seine Daten zu gewähren und direkten Kontakt aufzunehmen.

e) Das Mitglied wird nur solche Daten auf die BVFI-Webseiten einstellen, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die BVFI-Ethikrichtlinien verstoßen. Der BVFI ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung von den BVFI-Webseiten zu entfernen und dem Mitglied den Zugang zu seinen Daten zu verwehren. 

f) Der BVFI ist bemüht, seine Webseiten möglichst konstant verfügbar zu halten, dennoch kann eine 100%ige Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des BVFI liegen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Streiks, Naturereignisse usw.), können zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Einstellungen der Dienste führen.

g) Der BVFI behält sich vor, die angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, außer dies ist für das Mitglied nicht zumutbar. Gleiches trifft auf die Vereinbarungen des BVFI mit seinen Mehrwertpartnern zu.

9. Laufzeit und Beendigung des Vertrages

a) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahmebestätigung durch den BVFI zum Beginn des Monats der Antragstellung. 

b) Die unentgeltliche Mitgliedschaft und die damit verbundene beitragsfreie Akkreditierte Vereinsmitgliedschaft enden durch Kündigung. Das Mitglied kann diese Mitgliedschaft jederzeit kündigen. 

c) Jede entgeltliche Mitgliedschaft läuft zunächst über einen Nutzungszeitraum von 12 Monaten. Danach verlängert sich diese Mitgliedschaft jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig vom Mitglied oder dem BVFI mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. 

d) Mit der Kündigung der entgeltlichen Mitgliedschaft endet auch die beitragsfreie Akkreditierte Vereinsmitgliedschaft, es sei denn der BVFI stimmt einem etwaigen Antrag des Kündigenden zu, diese aufrecht zu halten.

e) Das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt unberührt. 

Ein wichtiger Grund für das Mitglied liegt u.a. dann vor, wenn es dem BVFI die Bestätigung seiner Gemeinde über die Abmeldung seines Gewerbes vorlegt. Ein wichtiger Grund liegt für den BVFI insbesondere dann vor, wenn für den BVFI die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Vertragsablauf unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist.

Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse:

Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch das Mitglied,
Verstoß des Mitglieds gegen seine vertraglichen Pflichten, diese AGB oder die Ethik-Richtlinien,
Erhebliche Beeinträchtigung des Rufes des BVFI durch die Präsenz des Mitglieds,
Werbung des Mitgliedes für politische Parteien, religiöse Gemeinschaften und/oder Vereinigungen oder Gemeinschaften, die aufgrund ihrer Methoden oder Aktivitäten von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet oder als verfassungsfeindlich eingestuft werden,
Mitgliedschaft in einer gefährlichen, vom Verfassungsschutz beobachteten oder verbotenen Partei oder Glaubensgemeinschaft,
Rückständige Beitragszahlungen, usw.

f) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der BVFI unabhängig von einer Kündigung auch die folgenden Sanktionen gegen das Mitglied verhängen:

Löschung von Inhalten, die das Mitglied eingestellt hat,
Ausspruch einer Abmahnung und/oder
Sperrung des Zugangs zu den Diensten der BVFI-Webseiten usw.

g) Ferner behält sich der BVFI das Recht vor, den Zugang zum Profil des Mitglieds zu löschen, wenn sich das Mitglied länger als 12 Monate nicht mehr eingeloggt hat. Der BVFI wird jedoch das Mitglied zuvor per E-Mail über die beabsichtigte Maßnahme informieren und sie nur dann vornehmen, wenn das Mitglied sein Einverständnis erklärt oder nicht innerhalb eines Monat widerspricht.

h) Wurde ein Mitglied seitens des Betreibers u.a. aus den hier genannten Gründen ausgeschlossen, so ist ihm eine erneute Registrierung ohne vorhergehende Zustimmung des BVFI nicht erlaubt.

i) Für die Kündigung gelten die gleichen Kontaktdaten wie für den Widerruf.

j) Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund endet die Mitgliedschaft zum Ende des Monats. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

10. Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und Informationen 

a) Der BVFI kann nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein registriertes Mitglied tatsächlich diejenige Person darstellt, die das Mitglied vorgibt zu sein. Der BVFI leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Mitglieds. Jedes Mitglied hat sich selbst von der Identität eines anderen Mitglieds zu überzeugen, insbesondere wenn es beabsichtigt, eine Geschäftsbeziehung mit ihm einzugehen.

b) Der BVFI übernimmt keine Verantwortung für bereitgestellte Formulare, Musterverträge, Texte, Checklisten, Verträge, Inhalte, Daten, Informationen usw. sowie für Inhalte auf verlinkte externe Webseiten. Der BVFI gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können. Die Verwendung erfolgt auf eigene Veranlassung des Mitglieds, ohne dass der BVFI hierfür eine Gewähr übernimmt. Gleiches gilt für allgemein gegebene Ratschläge, unabhängig davon ob sie schriftlich oder telefonisch erteilt wurden.

c) Jeder BVFI-Abgeordnete, jeder Regional-Repräsentant und jede BVFI-Landesdirektion ist rechtlich und wirtschaftlich ein selbständiges Unternehmen und nicht berechtigt, im Namen des BVFI rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Jeder handelt stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

11. Haftung des BVFI

a) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den BVFI (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. 

b) Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf die Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.

c) Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die evtl. vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung des BVFI gedeckt sind und der Versicherer an den BVFI gezahlt hat. 

d) Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 

e) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den BVFI sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.

f) Da jeder BVFI-Abgeordnete, jeder Regional-Repräsentant und jede BVFI-Landesdirektion rechtlich und wirtschaftlich ein selbständiges Unternehmen ist, im eigenen Namen handelt und nicht berechtigt ist, im Namen des BVFI rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben übernimmt der BVFI keinerlei Haftung für deren Handeln.

12. Freistellung

Das Mitglied stellt den BVFI 

a) von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegen den BVFI wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom BVFI zur Verfügung gestellten eingestellten Inhalte oder Informationen geltend machen, 

b) von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegen den BVFI wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste des BVFI durch das Mitglied geltend machen. 

c) Das Mitglied übernimmt alle dem BVFI aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung. 

d) Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des BVFI bleiben unberührt. Dem Mitglied steht das Recht zu nachzuweisen, dass dem BVFI tatsächlich geringere Kosten entstanden sind.

e) Die vorstehenden Pflichten des Mitglieds gelten nicht, soweit das Mitglied die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

f) Werden durch die Inhalte des Mitglieds Rechte Dritter verletzt, wird das Mitglied den BVFI nach dessen Wahl auf Kosten des Mitglieds das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste des BVFI durch das Mitglied Rechte Dritter verletzt, wird das Mitglied die vertragswidrige und/ oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch den BVFI sofort einstellen.

13. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen können hier abgerufen werden: Datenschutz

14. Schlussbestimmungen 

a) Der BVFI behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass es für das Mitglied nicht zumutbar ist. 

b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Mitglied alle Erklärungen an den BVFI per E-Mail mit dem von den BVFI-Webseiten aus erreichbaren Kontaktformularen abgeben oder diese per Fax oder Brief dem BVFI übermitteln. 

c) Der BVFI kann Erklärungen gegenüber dem Mitglied per eMail, Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die das Mitglied als aktuelle Kontaktdaten in seinem Nutzerkonto angegeben hat.

d) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

e) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des BVFI.

f) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

Besondere AGB für Repräsentanten des "Owners Club BVFI"
  1. Der BVFI bietet seinen Vertragspartnern und seinen Mitgliedern, die aus allen Bereichen der Immobilien- und Finanzwirtschaft kommen, Service- und Mehrwertleistungen an. Für die örtliche Betreuung der privaten Mitglieder werden Geschäftsstellen eröffnet, die durch geeignete, qualifizierte Personen aus der Immobilienwirtschaft als regional ansässige Repräsentanten unterhalten werden.
  2. Aufgabe der Repräsentanten ist es, privaten Immobilieneigentümern als Anlaufstelle für Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung zu stehen, die Mitglieder des "Owners Club BVFI" zu betreuen und neue zu gewinnen.
  3. Die privaten Immobilieneigentümern werden mit der Mitgliedschaft im Owners Club BVFI zugleich beitragsfreies Akkreditiertes Mitglied im BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V.. Endet die Mitgliedschaft im OC, so endet auch die Mitgliedschaft BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V.. Genauso endet die Mitgliedschaft im OC, wenn die Mitgliedschaft im BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. endet.
  4. Der Repräsentant wird auf die Geschäftsstelle in geeigneter Weise aufmerksam machen, z.B. durch Anbringung eines eigenen Schildes, Hinweises im Schaufenster und auf seiner Homepage.
  5. Repräsentant kann nur werden, wer mindestens Business -Mitglied des BVFI ist. Der Repräsentant sollte weiterhin über ein repräsentatives Büro, eine geeignete Ausbildung (z.B. Fachmakler der Immobilienwirtschaft BVFI) sowie eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Immobilien- und/oder Finanzwirtschaft verfügen.
  6. Der Repräsentant ist er kein rechtlicher Vertreter des BVFI. Er handelt nicht Namen des BVFI, sondern nur im eigenen Namen. Darauf hat er die zu beratende Person ausdrücklich hinzuweisen. Es obliegt dem Repräsentanten, eigenverantwortlich zu prüfen, ob er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beratungsberechtigt ist.
  7. Verwendet der Repräsentant einen BVFI-Briefbogen oder das BVFI-Logo, so ist für den Empfänger leicht sichtbar folgender Hinweis anzubringen: „Der Repräsentant des BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft“ handelt stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Namen des BVFI“!
  8. Mit Unterschrift des Antrages bestätigt der Repräsentant , im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ausreichend versichert zu sein und verpflichtet sich, den Versicherungsschutz uneingeschränkt aufrecht zu erhalten, solange er die Position des Repräsentanten bekleidet.
  9. Dem Repräsentanten ist gestattet, in der Öffentlichkeit auf seine besondere Funktion im BVFI hinweisen und dies werblich für sich nutzen, ferner auf eigene Kosten Visitenkarten im Corporate Design des BVFI unter Angabe seiner Bürodaten und seiner Repräsentanten-Funktion drucken zu lassen.
  10. Die Tätigkeit als Repräsentanten beginnt mit der Bestätigung durch den BVFI und hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. 
  11. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die es dem jeweils anderen Vertragspartner unzumutbar erscheinen lassen, die Vereinbarung aufrecht zu erhalten. Eine etwaige Kündigung berührt jedoch die sonstigen Mitgliedschaften nicht.
  12. Endet die Business -Mitgliedschaft, so endet auch die Tätigkeit des Repräsentanten. Sämtliche Hinweise auf diese Position im gesamten Geschäftsbetrieb des Repräsentanten sind unverzüglich zu entfernen; etwa überlassene Werbemittel usw. sind zurückzugeben.
  13. Der Repräsentanten akzeptiert die AGB, Ethik-Richtlinien des BVFI und die Vertraulichkeitserklärung als verbindlich und Bestandteil der Repräsentanten -Vereinbarung.


Gerichtsstand ist Köln.
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