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Stellungnahme des „BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft“

Jürgen Engelberth • Okt. 04, 2019

Stellungnahme des „BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft“ zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Vorbemerkung:
Der BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. ist ein eingetragener Verein. Er handelt als körperschaftliche Organisation durch seine Organe. Diese sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand wird bei der Erzielung der Vereinszwecke von Regional-Repräsentanten, Expert-Repräsentanten, Geschäftsstellenleitern und Verbandsjuristen unterstützt. Die ca. 10.000 Mitglieder des BVFI gestalten die Branche und die gesamte Immobilienwirtschaft u.a. über den Bundeskongress der Immobilienwirtschaft und die hier getroffenen Beschlüsse proaktiv mit.

Zum Referentenentwurf nehmen wir wie folgt Stellung:

A. Allgemeine Stellungnahme
Der BVFI unterstützt dem Grunde nach das in dem Referentenentwurf vom 04.09.2019 abgebildete Gesetzgebungsvorhaben.

Die Zielsetzung des Gesetzgebers, ein gesteigertes Maß an Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erreichen, wird mit dem vorgelegten Referentenentwurf erreicht werden.

Dabei werden die Makler, als wesentliche Beteiligte der Immobilienbranche, entgegen aller zunächst angenommenen Befürchtungen durch die im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen nicht „aus dem Markt genommen“.

So ist die zunächst noch angedachte Provisionsdeckelung von 2 Prozent inklusive Mehrwertsteuer vollständig entfallen. Auch vom Bestellerprinzip für den Immobilienkauf ist nicht mehr die Rede.

Um ihre Provision zu verdienen, werden Makler zukünftig gehalten sein, ihre sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer erfolgende Maklerleistung transparent gegenüber beiden Kaufvertragsparteien zu kommunizieren und darzustellen.

Dies wird eine Anpassung der Geschäftsprozesse, der Marktstrategie und der Kommunikation
in Richtung der Vertragsparteien erfordern. Im Ergebnis wird sich durch diese vertiefte Auseinandersetzung mit den jeweiligen Geschäftsprozessen die Qualität der im Markt verbleibenden Makler sowie der von ihnen erbrachten Leistungen weiter zu Gunsten der Kaufvertragsparteien erhöhen.

Letztlich werden nur die Makler mittelfristig aus dem Markt ausscheiden, die bislang mit einer den allgemeinen Branchengepflogenheiten nicht entsprechenden Leistungsperformance tätig waren und es künftig nicht verstehen, ihre Leistung und ihren berechtigten Provisionsanspruch dem Auftraggeber zu vermitteln.

Die angedachten Vorschriften führen nach Einschätzung des BVFI im Schnitt zu einer wirtschaftlichen Entlastung der Käufer.

Dass der nicht mehr zeitgemäße Begriff „Mäkler“ durch den Begriff „Makler“ ersetzt wurde, war längst überfällig und ist zu begrüßen.

B. Stellungnahme zu den wesentlichen Inhalten des Entwurfs

I. § 656a des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Entwurfsfassung (BGB-E), Textform
Für einen Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, soll künftig die Textform (§ 126b BGB) vorgesehen sein. Sowohl für den Kaufinteressenten als auch für den Verkäufer soll der Inhalt des Maklervertrags dokumentiert werden. Auf diese Weise sollen Unklarheiten
über in der Praxis häufig strittige Fragen hinsichtlich des Inhalts eines Maklervertrags vermieden werden. Ein Maklervertrag, der sich auf Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser bezieht, und nicht in Textform geschlossen wurde, soll nach §125 Satz 1 BGB nichtig sein. Der BVFI befürwortet dieses Vorhaben.

Empfehlung
Der BVFI schlägt vor, die in den Erläuterungen auf Seite 16 gewählten Begrifflichkeiten „Wohnung“ bzw. „Einfamilienhaus“ als Legaldefinition in den unmittelbaren Gesetzestext zu übernehmen.

II. § 656b des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Entwurfsfassung (BGB-E), Persönlicher
Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d

Weil nicht jeder Käufer einer Immobilie gleichermaßen schutzbedürftig ist, werden im Referentenentwurf die vorgeschlagenen Regelungen auf den Erwerb von Wohneigentum in Form einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses und zudem auf den Fall beschränkt, dass der Makler als Unternehmer tätig wird und der Käufer eine natürliche Person ist.

Empfehlung
Eine Verweisung auf § 34c GewO könnte angesichts der diversen Definitionen zum Begriff „Unternehmer“ Unsicherheiten darüber, ob der Makler als Unternehmer tätig ist, vermeiden.

III. § 656c des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Entwurfsfassung (BGB-E), Lohnanspruch
bei Tätigkeit für beide Parteien

Sofern sich der Makler für die Vermittlung derselben Immobilie sowohl von deren Verkäufer als auch vom Käufer eine Provision versprechen lässt, darf er mit beiden Parteien nur eine Vereinbarung jeweils über die Hälfte der gesamten Provision treffen.

Es ist insbesondere dann gerechtfertigt, dass beide Parteien die Maklerprovision jeweils zu Hälfte tragen, wenn der Makler die Interessen beider Vertragsparteien vertritt.

Empfehlung
Der BVFI hält die Provisionsteilung im Falle der Interessensvertretung beider Kaufvertragsparteien für sinnvoll und wirtschaftlich gerecht. Es entspricht aus Sicht des BVFI dem Leitbild des Maklers, wenn dieser als eine Art „Mediator“ der Kaufvertragsparteien tätig wird und beiden Parteien seine umfänglichen professionellen Leistungen anbietet. Dass die hälftige Teilung der Maklerprovision bei einer Doppelbeauftragung zwingend und hiervon abweichende vertragswidrige Klauseln unwirksam und zum Verlust des Provisionsanspruches führen sollen, wird begrüßt.

IV. § 656d des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Entwurfsfassung (BGB-E), Vereinbarungen
über die Maklerkosten

Der Ansatz, dass in den Fällen, in denen nur eine der Parteien des Hauptvertrages einen Maklervertrag abgeschlossen hat, eine Vereinbarung zur Übernahme der Maklerkosten durch die andere Partei nur wirksam ist, wenn die Partei, die den Maklervertrag geschlossen hat, mindestens zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichtet bleibt, fügt sich denklogisch und sinnvoll in das vorgelegte Regelwerk ein. Dem Grundsatz der Kostenteilung wird so auch in den Fällen Rechnung getragen, in denen der Makler nur von einer Partei beauftragt wurde, die Tätigkeit des Maklers aber für beide Vertragsparteien von Nutzen war. Die anteilige Übernahme der Maklerkosten kann maximal in Höhe der hälftigen Provision vereinbart werden. Allerdings soll nach dem Referentenentwurf ein solcher Zahlungs- oder Erstattungsanspruch erst fällig werden, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, nachweist, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist. Hierin sehen wir einen Widerspruch zur gesetzlichen Regelung, wonach u.a. der Maklerlohn dann verdient ist, wenn der Makler erfolgreich einen Hauptvertrag vermittelt oder den Nachweis der Vermittlung erbracht hat. Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages sind daher die Anforderungen an das Entstehen des Provisionsanspruches gegeben. Würde der Verkäufer, gleich aus welchen Gründen, seinen Teil des Maklerlohnes nicht entrichten, wäre nach dem Referentenentwurf der Käufer von seiner Zahlungspflicht befreit. Zum einen würde dann der Makler, obwohl er seine Leistung vollumfänglich erbracht hat und es zur erfolgreichen Vermittlung des Hauptvertrages oder des Nachweises kam, vollkommen leer ausgehen. Zum anderen würde diese Regelung Umgehungsmöglichkeiten zu Lasten des Maklers eröffnen.

Empfehlung
Sinnvoller und praktikabler erscheint die Aufnahme einer „Nachweis- bzw. Fälligkeitsklausel“ im notariellen Kaufvertrag. Zudem vermissen wir im Referentenentwurf eine Regelung hinsichtlich einer Zahlungsverpflichtung des Käufers, die Maklerprovision auch im Falle der Ausübung eines Vorkaufsrechtes, z.B. durch eine Gemeinde, entrichten zu müssen.

V. Artikel 3, Inkrafttreten
Hierzu lautet es im Referentenentwurf bislang wörtlich: „Dieses Gesetz tritt am ... [einsetzen: Datum desjenigen Tages des sechsten auf den Monat der Verkündung folgenden Kalendermonats, dessen Zahl, mit der des Tages der Verkündung übereinstimmt, oder, wenn es einen solchen Kalendertag nicht gibt, Datum des letzten Tages dieses Kalendermonats] in Kraft.“

Empfehlung
Angesichts der zu erwartenden nachhaltigen Änderungen, die sich im Falle des Inkrafttretens der neuen Regelungen für die unternehmerische Maklertätigkeit ergeben, sprechen wir uns als BVFI gegen die aus unserer Sicht zu kurz bemessene Übergangsfrist von sechs Monaten aus. Eine Frist von zwölf Monaten scheint aus pragmatischen Gründen zweckmäßiger. Die Verlängerung der Frist wird ausdrücklich angeregt, damit die Makler ausreichend Zeit haben, um sich auf die neue gesetzliche Re5 gelung organisatorisch und unternehmerisch einzustellen, denn immerhin in sechs von sechzehn Bundesländern bedeutet zum einem die neue gesetzliche Regelung eine enorme Umstellung des Arbeitsprozesses und der innerbetrieblichen Organisation im Maklerbüro, als auch eine mentale Umstellung bei den Verkäufern.

Fazit:
Der vorgelegte Referententwurf bringt für die Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern die politisch gewünschte wirtschaftliche Entlastung. Weiter optimiert werden könnte dies mit Blick auf die anfallenden Transaktionskosten, wenn der Gesetzgeber darüber hinaus die Verringerung der Grunderwerbsteuer in Betracht ziehen würde. Als BVFI begrüßen wir insbesondere, dass für Makler weiterhin die Möglichkeit besteht, unternehmerisch tätig zu sein können. Wir würden es ferner begrüßen, wenn der von uns seit langem eingeforderte Sachkundenachweis mit der Pflicht zur regelmäßigen, nachzuweisenden Fortbildung gesetzlich verankert werden würde.

Frankfurt am Main, den 02.10.2019

Helge Ziegler Marcus Lasar
Präsident BVFI Vorstandsmitglied BVFI
Wirtschaftsjurist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Die Debatte um die Grundsteuerreform in Deutschland nimmt eine neue Wendung. Beim jährlichen Finanzgerichtstag in Köln wurden ernsthafte Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer Regelungen laut.
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Neue Regelungen zum Bargeldverbot in der Europäischen Union
von Jürgen Engelberth 17 Jan., 2024
Nicht nur Bauern und Ärzte, auch die Immobilienwirtschaft leidet extrem durch die Überbürokratisierung In einer Zeit des rasanten globalen Wandels steht die Wirtschaft vor zahlreichen Herausforderungen. Doch eine der größten Hürden ist oft hausgemacht: die Bürokratie. In verschiedenen Sektoren – von der Landwirtschaft bis zum Gesundheitswesen – klagen Akteure über die lähmenden Auswirkungen überbordender Bürokratie. Doch worin liegen die konkreten Probleme und was können wir dagegen tun? Landwirtschaft unter Druck Beginnen wir im Feld der Landwirtschaft. Bauern sehen sich mit einem wachsenden Berg von Vorschriften und Papierkram konfrontiert. Von Subventionsanträgen bis hin zu Umweltauflagen ist die Liste lang. Diese Regulierungen, obwohl oft gut gemeint, führen zu massiven Zeitaufwänden und Kosten, die besonders kleine Betriebe hart treffen. Das Gesundheitswesen im Würgegriff der Vorschriften Ähnlich sieht es im Gesundheitssektor aus. Krankenhäuser und Praxen kämpfen mit komplexen Abrechnungssystemen und Datenschutzregelungen. Ärzte verbringen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Büroarbeit statt mit Patientenversorgung. Dies führt zu Effizienzverlusten und beeinträchtigt die Qualität der Gesundheitsversorgung. Nicht nur die Landwirtschaft oder das Gesundheitswesen Aktuell finden wir täglich Berichterstattungen über Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen. Tatsache ist aber, dass alle Branchen hiervon extrem betroffen sind, insbesondere auch. Daher möchten wir hier heute mal den Berufsstand der Immobilienmakler beleuchten: Immobilienwirtschaft - Immobilienhandel Hier ein paar Beispiele für bürokratische Auflagen im Immobilienhandel: Widerrufsbelehrungen : Immobilienmakler müssen sicherstellen, dass sie Käufer und Verkäufer über ihr Widerrufsrecht informieren und die erforderlichen Dokumente und Informationen bereitstellen. Cookie Richtlinien: Webseitenbetreibermüssen Informationen über die Verwendung von Cookies auf ihren Websites bereitstellen und die Einwilligung der Nutzer einholen. Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) : Die DSGVO legt strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Alle Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten, wenn sie personenbezogene Daten von Kunden verarbeiten. AVV (Auftragsverarbeitungsverträge): Sobald sie Dritte zur Verarbeitung von Daten beauftragen, müssen sie in der Regel AVV abschließen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung den Datenschutzanforderungen entspricht. Weiterbildungsverordnung : Je nach Region oder Land müssen Immobilienmakler Weiterbildung Anforderungen erfüllen, um ihre Lizenz aufrechtzuerhalten. Geldwäschegesetz : Immobilienmakler sind oft verpflichtet, Anti-Geldwäsche-Verfahren zu implementieren und verdächtige Transaktionen zu melden. Grundsteuer : Immobilienmakler müssen über die aktuellen Grundsteuersätze und -vorschriften informiert sein, da diese den Wert einer Immobilie beeinflussen können. Wettbewerbsrichtlinien : Immobilienmakler müssen sicherstellen, dass ihre Marketing Praktiken und Angebote im Einklang mit den geltenden Wettbewerbsgesetzen stehen. Mietpreisbremse : In Regionen mit Mietpreisbremsen müssen Immobilienmakler die Mietpreisregulierungen einhalten und entsprechende Informationen an Mieter und Vermieter weitergeben. Provisionsgesetze und Bestellerprinzip: Diese Gesetze regeln, wer die Maklerprovision bezahlen muss, und kann je nach Region oder Objektart unterschiedlich sein. Gebäude Energiegesetz : Immobilienmakler müssen die Energieeffizienzanforderungen für Gebäude beachten und gegebenenfalls entsprechende Informationen bereitstellen. Dokumentationen : Die ordnungsgemäße Dokumentation von Immobilientransaktionen ist entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Streitigkeiten zu vermeiden. Dies ist nur ein kleiner Auszug von bürokratischen “Behinderungen” im Arbeitsalltag eines Maklers. Im Bauwesen stellt sich die ganze Sache dabei noch wesentlich komplexer dar. Unternehmer, die sich zum Beispiel im Jahr 2000 oder früher selbständig gemacht haben, können sich nur noch verwundert die Augen reiben. Wirtschaftliche Folgen Die Bürokratie bremst nicht nur einzelne Sektoren, sie ist auch ein Hemmschuh für das gesamte Wirtschaftswachstum. Innovative Projekte werden durch langwierige Genehmigungsverfahren verzögert, Unternehmensgründungen durch komplizierte Vorschriften erschwert. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit leidet unter diesen selbst auferlegten Fesseln. Globale Perspektiven und Lösungsansätze Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es auch anders geht. Länder, die es geschafft haben, ihre Bürokratie zu straffen, berichten von einem Aufschwung in Unternehmertum und Innovation. Es gibt Ansätze, wie die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen oder die Einführung von 'One-Stop-Shops' für Unternehmensgründer, die beweisen, dass Effizienz und Regulierung kein Widerspruch sein müssen. Es ist an der Zeit, dass wir die Bürokratie als das erkennen, was sie ist: ein doppeltes Schwert, das sowohl schützen als auch schaden kann. Eine kluge, zielgerichtete Reform der Bürokratie könnte den Weg für eine dynamischere, innovativere Wirtschaft ebnen, die sowohl den Anforderungen der Gegenwart als auch denen der Zukunft gerecht wird.
16 Jan., 2024
Innerhalb von nur zwei Jahren hat es die Ampelregierungen durch Entscheidungen, Kippen dieser Entscheidungen sowie erneuter Fehlentscheidungen geschafft, nicht nur unsere Wirtschaft, sondern sogar unser stabiles Fundament, den Immobilienmarkt, ins Wanken zu bringen. Steht er nun vor dem freien Fall? Es war kurz nach der Bildung der neuen Regierung, als Herr Habeck über Nacht die KFW Förderung für den Neubau gestoppt hat. Ohne Vorwarnung, ohne sofortige Alternative. Es sollten sehr kurzfristig neue, viel bessere und gezieltere Förderungen folgen. Es kamen? Keine. Stattdessen kam der Krieg mit der einhergehenden Energieknappheit, der Inflation und den steigenden Baukosten. Anstatt dem mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken, wurden ideologiegetriebene Ideen auf den Weg gebracht. Heizungsgesetz trotz anstehender Entscheidungen auf EU Ebene, Abschaltung der letzten, eigenen Atomkraftwerke, „grüne“ Energie für Wärmepumpen aus Gas- und Kohlekraftwerken, Zukauf teurer Energie aus dem Ausland, was in Summe zusätzlich preistreibend wirkte. Die Inflation stieg auf ein Rekordniveau. Die Leit- und damit die Bauzinsen folgten. Das „Corona Sondervermögen“ sollte alles richten. Bis es kurzerhand gekippt wurde. Dann wird die Bundesregierung auch noch verknackt, weil sie nicht schnell genug die selbstgesteckten Klimaziele erreicht, und dafür Sofortmaßnahmen einleiten muss, die auch den Gebäudesektor betreffen sollen. Niedersachsen zum Beispiel führt nun die Solarpflicht ein, sobald Dächer saniert oder neu errichtet werden. Und dabei sind die Entscheidungen auf EU Ebene noch nicht mal zu greifen, die für den Gebäudesektor folgen werden. Der Wohnungsbau kommt zum Erliegen. Die Wohnbauziele werden vollumfänglich verfehlt. Wohnraum wird zu einem knappen Gut. Und dennoch fallen die Preise für ältere Bestandsimmobilien? Der überwiegende Teil unserer Bestandsgebäude, ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, haben energetische Defizite. Mit der Brechstange wird versucht, dies in kurzer Zeit zu beheben. Aber wer soll das bezahlen?! Am Ende bleibt es bei uns Eigentümern. Die Kosten auf mögliche Mieter umzulegen, wie lange wird das noch möglich sein, bevor der nächste Mietenstop folgt? Wo bleibt der Anreiz, zu investieren? Die Fehlentscheidungen unserer Regierung führen zu einer Zwangsentwertung unserer höchsten Werte, den der Immobilien. Insbesondere in Gebieten mit niedrigen Bodenrichtwerten oder älteren Bestandsimmobilien wird es eng für Eigentümer. Die preisliche Schere zwischen Neubauten und Altbestand wird immer größer, Bestandsbauten verlieren weiter an Wert. Dazu ist die Unsicherheit am Markt, insbesondere bei den Käufern, in den letzten zwei Jahren rasant gestiegen. Bei einer derartigen Achterbahnfahrt wundert mich das persönlich nicht. Denn wer weiß nun schon, was morgen ist oder ob die da oben ihr Geschwätz von gestern morgen noch interessiert. In Frankreich würden schon die Straßen brennen, wenn die Regierung so fehlschlagen würde. Zumindest unsere Landwirte stehen bereits auf und machen sich laut und stark. Welche Optionen haben Eigentümer? Weiter schweigen und alles hinnehmen, wie es der deutschen Kultur entspricht, ist eine Option, aber sicher nicht hilfreich. Abwandernd und im Ausland investieren? Nachvollziehbar! Gerade wenn die Renditen deutlich vielversprechender sind. Sich laut zu machen ist wichtig, damit die Politiker verstehen, was sie mit ihrem Hü und Hott anrichten. Deutlich machen, wie wichtig Verbindlichkeit, Beständigkeit und Verlässlichkeit sind. Sich einsetzen, z.B. auf Ebene der Verbände, ist mindestens genauso wichtig. Ohne unsere Wirtschaft und unsere Leistungsträger können die Kosten eines Sozialstaats nicht bezahlt werden. Ohne unsere Immobilie und deren Eigentümer als entsprechende Leistungsträger mangelt es an Wohnraum. Politik, wach auf! Nun zu der wichtigsten Frage zum Schluss: Lohnt es sich, weiterhin in Immobilien zu investieren? Ich antworte mit einem ganz klaren JA! Die Preise fallen, aktuell auch die Zinsen. Wenn nicht jetzt, wann dann? Zu Beginn meiner Ausbildung zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vor nunmehr 25 Jahren habe ich mir gesagt: Gewohnt werden muss immer, auch wenn sich die Rahmenbedingungen und die Märkte ändern. Deshalb habe ich mich für diesen Weg entschieden. Daher mein Tipp an jeden Immobilienkäufer und Investor: Suchen Sie sich jetzt einen fachlich versierten Partner an Ihrer Seite, der für Sie den passenden Invest findet und Sie beim Kauf und auch darüber hinaus begleitet. Denn Immobilien sind und bleiben unsere höchsten Werte. Und deshalb investiere auch ich weiterhin in Betongold. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin gute Geschäfte! Ihre Silke Hanebuth Geschäftsführerin der Silke Hanebuth Immobiliengesellschaft mbH Mitglied des Vorstandes des BVFI
von Jürgen Engelberth 15 Jan., 2024
In deutschen Städten verschärft sich zunehmend der Wohnungsnotstand. Besonders in Metropolregionen steigen die Mieten, während der verfügbare Wohnraum abnimmt. Diese Entwicklung macht den sozialen Wohnungsbau zu einem kritischen Instrument im Kampf gegen die Wohnungsnot. Der soziale Wohnungsbau zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Gruppen bereitzustellen. Durch staatliche Förderungen und regulierte Mietpreise wird versucht, ein soziales Gleichgewicht zu bewahren und Gentrifizierung entgegenzuwirken. Jedoch stehen diesem Ansatz Herausforderungen gegenüber. Die Finanzierung sozialer Wohnprojekte ist oft komplex und politisch umstritten. Zudem bedarf es einer sorgfältigen Planung und Umsetzung, um langfristig wirksame Lösungen zu schaffen. Trotz dieser Herausforderungen gibt es Erfolgsgeschichten. Einige Städte haben innovative Projekte umgesetzt, die als Modell für nachhaltigen sozialen Wohnungsbau dienen könnten. Wien wird oft als ein erfolgreiches Beispiel für sozialen Wohnungsbau zitiert. Die Stadt hat eine lange Tradition des sozialen Wohnungsbaus, der etwa 60% der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum bietet. Die Wiener Wohnmodelle zeichnen sich durch Qualität, Zugänglichkeit und soziale Mischung aus. Darüber hinaus hat auch Hamburg Maßnahmen ergriffen, um durch kooperative Baulandentwicklung und Förderung gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften den Wohnungsmarkt zu stabilisieren. Diese Städte zeigen, wie durch gezielte Politik und langfristige Planung der soziale Wohnungsbau erfolgreich umgesetzt werden kann. Abschließend lässt sich festhalten, dass der soziale Wohnungsbau eine wesentliche Säule im Kampf gegen den Wohnungsnotstand in Deutschland ist. Eine verstärkte politische und gesellschaftliche Unterstützung ist entscheidend, um langfristig wirksame Lösungen zu implementieren und die Wohnungsnot effektiv zu bekämpfen. Der soziale Wohnungsbau ist nicht nur eine Frage der Infrastruktur, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Stabilität in Deutschland. Durch gezielte Investitionen und innovative Projekte kann der soziale Wohnungsbau dazu beitragen, dass Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zugänglich bleibt. Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) hat durch seinen Maklerbeirat die "Initiative für bezahlbares Wohnen" ins Leben gerufen. Diese Initiative stellt ein bedeutendes Forum dar, um bezahlbaren Wohnraum in den Mittelpunkt der Diskussion zu rücken und konstruktive Dialoge zwischen der Immobilienwirtschaft und der Politik zu fördern. Ziel ist es, praktikable Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Der BVFI betont dabei die Notwendigkeit, alle relevanten Akteure einzubinden, um nachhaltige und effektive Strategien im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu realisieren.
25 Sept., 2023
GebäudeEnergieGesetz: Ölkessel? Gasheizung? Wärmepumpe? Klare Antwort: „Energieeffizienz“
11 Okt., 2022
(Berlin, 4. Oktober 2022) Zum zweiten Mal publiziert das B2B-Proptech PriceHubble die Studie «Europäische Städte: Renditeübersicht 2022». Die Studie gibt einen effizienten Überblick über die Mietrenditen der wichtigsten Großstädte in der Schweiz, Deutschland und in Österreich. Wo man die Wohnungen mit der höchsten Rendite findet, zeigt die jährlich erscheinende Studie von PriceHubble auf. Die «Europäische Städte: Renditeübersicht 2022» bietet einen Überblick über die Mietrenditen in den Bezirken der größten europäischen Großstädte. Untersucht wurden in dieser Ausgabe die Länder Schweiz, Deutschland und Österreich. Die renditestärksten Bezirke (in der Schweiz nach PLZ) sind: Schweiz Basel 4001 2.6% Bern 3018 3.2% Genf 1209 2.7 % Lausanne 1000 2.7 % Zürich 8001 2.4 % Deutschland Berlin Mahlsdorf 4.5 % Frankfurt am Main Sindlingen 4.5 % Hamburg Wilstorf 4.4 % Köln Meschenich 6.3 % München Südgiesing 3.4 % Österreich Graz Graz Stadt-Thondorf 6.0 % Innsbruck Amras 4.2 % Linz Wambach 5.9 % Salzburg Bergheim II 4.3 % Wien Unterlaa 4.9 % “In der Gesamtbetrachtung der DACH-Region haben es drei Bezirke aus Köln und zwei aus Frankfurt am Main in die Top15 geschafft mit Renditen ab 4.5 Prozent. Vor allem Köln weist ein insgesamt sehr hohes Renditeniveau auf, was vor allem an den vergleichsweise niedrigen Quadratmeterpreisen liegt. Mit teilweise durchschnittlich 3.000 € pro Quadratmeter ist Wohnen in Köln nicht mal halb so teuer wie in München, wo bereits über 7.000 € pro Quadratmeter aufgerufen werden. Über alle Lagen in den untersuchten Städten in Deutschland sind die Renditen leicht gesunken, was daran liegt, dass die Kaufpreise deutlich schneller gestiegen sind als die Mieten. Sollten die Preise wie von vielen Fachleuten angenommen in den kommenden 12 Monaten um bis zu 10 Prozent sinken, würden auch die Renditen wieder etwas steigen bei gleichbleibenden Mieten”, erläutert Christian Crain, Geschäftsführer der PriceHubble Deutschland GmbH. PriceHubble entwickelt innovative, datengesteuerte digitale Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich Wohnimmobilien und Finanzen. Durch den Einsatz von Big Data, modernster «Machine Learning»- und Visualisierungstechnologie bringt PriceHubble seine auf Immobilienbewertungen und Markteinblicken basierende Produktpalette auf den Markt. In zehn Ländern in Europa und Asien aktiv, ist PriceHubble in der Lage, datengesteuerte Studien auf internationaler Ebene zu erstellen. Beilage: «Europäische Städte: Renditenübersicht 2022» Kontakt: PriceHubble Deutschland Antje Heber Senior Communication Manager +49 163 17 33 117 antje.heber@pricehubble.com Über PriceHubble PriceHubble ist ein Schweizer B2B-Proptech-Unternehmen, das innovative digitale Lösungen – beruhend auf Immobilienbewertungen und Marktkenntnissen – für die Immobilienwirtschaft entwickelt. Das Produktportfolio von PriceHubble macht sich Big Data, fortschrittliche statistische Analyseverfahren und attraktive Visualisierung zunutze und bringt so ein neues Transparenzlevel in den Markt. Dies ermöglicht es den Kunden, Immobilien- und Investitionsentscheidungen auf Grundlage präzisester datengetriebener Erkenntnisse (wie etwa Bewertungen, Marktanalysen, Wertprognosen oder Bausimulationen) zu fällen und den Dialog mit den Endkonsumenten zu verbessern. Die digitalen Lösungen von PriceHubble unterstützen sämtliche Akteure der gesamten Immobilien-Wertschöpfungskette (u.a. Banken, Vermögensverwalter, Bewirtschafter, Portfolio Manager und Immobilienmakler). PriceHubble ist bereits in 10 Ländern aktiv (Schweiz, Frankreich, Deutschland, Österreich, Japan, Niederlande, Belgien, Tschechien, Slowakei und Grossbritannien) und beschäftigt weltweit über 200 Mitarbeitende.
11 Okt., 2022
Der Capital Makler Kompass hat dieses Jahr wieder rund 160 deutsche Städte bezüglich der Leistungen der örtlichen Immobilienmakler unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Der beste Immobilienmakler Deutschlands kommt aus Schwerin! Knapp 3.100 Malerunternehmen in ganz Deutschland waren analysiert worden. 890 von ihnen erhielten eine Bewertung von vier oder fünf Sternen und schafften es damit in die Top-Ränge. Ganz vorn mit der höchsten Punktzahl aller bundesweit betrachteten Maklerunternehmen liegt IMMO-KONZEPTE Schwerin. Inhaber Carsten Rönndahl und sein Team wurden damit zum wiederholten Male als bestes Maklerbüro in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. Mit 94 von 100 erreichbaren Punkten liegt IMMO-KONZEPTE außerdem auch bundesweit an der Spitze. Wir befragten Carsten Rönndahl zu diesem fantastischen Ergebnis. Herr Rönndahl, worauf führen Sie Ihren Erfolg beim Capital Makler-Kompass zurück? Zum Erfolg gehören immer Fleiß und Ausdauer, das sollte selbstverständlich sein. Wir sind in unserer Arbeitsweise sehr systematisch und achten darauf, unsere Prozesse stets zu optimieren. Beispielsweise bei der Qualifizierung der Interessenten: Wir versuchen im Gespräch präzise zu analysieren, welches die Motive für die Immobiliensuche sind, welche genauen Vorstellungen und Wünsche der Suchkunde hat. Nur dann kann eine passgenaue Vermittlung erfolgen. Der Interessent dankt es uns, der Verkäufer ebenfalls. Denn wir verschwenden keine Zeit mit überflüssigen Besichtigungen im falschen Objekt. Natürlich muss im ersten Schritt auch eine Bonitätsprüfung erfolgen. Außerdem darf man nicht an der falschen Stelle sparen. Ich setze auf professionelles Marketing und hochwertige Präsentation. Können Sie Beispiele nennen? Zu den Tools, die wir nutzen, gehören virtuelle 3-D-Touren per Ogulo oder Matterport und Drohnen-Aufnahmen. Immobilienfotos lassen wir nur durch professionelle Fotografen erstellen, auch wenn ihr Service etwas mehr kostet. Denn ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Wir erstellen gedruckte Buch-Exposés und nutzen beleuchtete Backlight-Folien in unseren Aushängen. Eine zentrale Lage des Shops in der Fußgängerzone ist empfehlenswert. Wir investieren auch in Streuartikel mit Logoaufdruck, zum Beispiel auf Zuckertütchen. In Cafés, Restaurants oder Arztpraxen verteilen wir Exemplare der Bellevue, in der wir als Best Property Agent aufgeführt sind. Und wir setzen auf besondere Werbegeschenke, die auffallen. Beispiele, mit denen wir beim Kunden immer punkten, sind Kaffee von der „Privat Kaffee Rösterei“, „Privat Bio-Honig aus Mecklenburg-Vorpommern“ oder Foto-Marzipan-Torten mit einer Abbildung der Immobilie. Das sind einzigartige Präsente und der Kunde spürt, dass wir uns ganz persönlich um ihn kümmern. Sie haben im deutschlandweiten Gesamt-Ranking als einziges Maklerunternehmen eine Top-Punktzahl von 94 bei möglichen 100 erreicht. Dabei flossen die vier Kategorien Qualifikation, Prozessqualität, Exposé/Vertrag sowie Service in die Bewertung ein. Besonders beim Service stechen Ihre Ergebnisse hervor, hier wurde Ihr Team mit 98 von 100 Punkten belohnt. Was machen Sie im Service anders als andere? Antwort gibt bereits das Motto in unserem Logo: „Mehr Service – mehr Vertrauen – mehr Mensch“. Zu den Selbstverständlichkeiten im Umgang mit dem Kunden gehören für uns bewährte, aber heute manchmal vernachlässigte Tugenden wie Pünktlichkeit und Ehrlichkeit in allen Belangen. Das umfasst eine kritische Objektbewertung, auch auf die Gefahr hin, einen Auftrag nicht zu erhalten. Denn dem Eigentümer ist nicht damit gedient, wenn durch einen zu hohen Angebotspreis seine Immobilie wie Blei in den Regalen liegt. Wir führen Gespräche auf Augenhöhe und das wird vom Kunden sehr geschätzt. Unser Service beginnt beim allerersten Gespräch, wir gestalten den gesamten Vermittlungsprozess durch regelmäßige Kommunikation für alle Seiten immer transparent und sind auch nach dem Notartermin mit Tipps fürs neue Heim an der Seite des Kunden. Unsere Empfehlungen für Dienstleister rund um Verkauf und Kauf werden gerne angenommen. Unser Netzwerk reicht von A wie Architekten über F wie Finanzierungsberater, H wie Handwerker und R wie Rechtsanwälte bis S wie Steuerberater. Ich empfehle unbedingt, sich hier ein ausgedehntes Netzwerk anzulegen. Nach welchen Kriterien haben Sie Ihr Team vor Ort ausgewählt? Für mich zählen in der Zusammenarbeit miteinander und im Umgang mit dem Kunden vor allem zwischenmenschliche Werte wie Kollegialität, Zuverlässigkeit, ehrlicher Austausch. Natürlich muss man als Makler die richtige Einstellung zum Beruf haben, nur dann wirkt man authentisch, und das führt zum Erfolg. Begeisterung für Immobilien setze ich voraus. Man sollte auch aufrichtige Freude am Umgang mit Menschen verspüren, Feinfühligkeit und diplomatisches Geschick mitbringen. Basis von allem sind natürlich immer die Qualifikationen. Ohne fundierte Fachkenntnis geht nichts Was haben Sie sich für die Zukunft vorgenommen? Das schöne Ergebnis des Capital Makler-Kompass und auch unsere vielen anderen Auszeichnungen, beispielsweise vom Fokus oder von der Bellevue, sind für uns Ansporn, das Erreichte zu halten und zu festigen. Neuen Entwicklungen der Branche gegenüber werden wir immer aufgeschlossen bleiben, denn man sollte seine Leistungen kontinuierlich optimieren und dem Kunden immer einen zeitgemäßen Service bieten. Der Kunde erwartet das ja auch. In absehbarer Zukunft wird es für mich dann aber Zeit, die Unternehmensnachfolge zu regeln, dabei wird „Frauen-Power“ ganz weit vorn stehen, mit meiner Frau, meinen zwei Töchtern und unserer Assistentin. Ich habe auch ein sehr persönliches Projekt: meine beruflichen Erfahrungen demnächst in einem anschaulichen Unternehmenshandbuch festzuhalten. Welche fünf Erfolgstipps würden Sie Kollegen mitgeben, um ebenfalls so erfolgreich zu werden wie Immo-Konzepte Schwerin? Erstens: Mitgliedschaften in Berufsverbänden wie dem BVFI und eine Kooperation mit dem Immobilien-Profi von Werner Berghaus in Köln sind für mich sehr sinnvoll. Hier erfährt man branchenintern wertvolle Unterstützung, auch durch Workshops und Fortbildungsseminare. So bleibt man auf der Höhe der Zeit. Zweitens: Man sollte so weit wie möglich seine Unabhängigkeit von Immobilienportalen wie IS24 bewahren. Es gibt Alternativen, zum Beispiel eine Mitgliedschaft in der neuen Immobilienmakler AG (IMAG), ein geschlossener Offmarket-Place, wo Immobilien beim regionalen Fachmakler auf der Homepage angeboten werden. Drittens: Man sollte immer mit der Zeit gehen, sonst „geht man mit der Zeit“. Für die Abläufe im Maklerunternehmen heißt das auch, Prozesse zu digitalisieren, Stichworte sind onOffice oder Telefonmodule. Prozessmanager sind sinnvoll, gerne verweise ich auch auf die Tipps zum optimierten Arbeiten nach dem System „Makeln21“ von Werner Berghaus. Viertens: Ich fahre in der Praxis sehr gut mit einer präzisen Zielgruppenanalyse unter der Fragestellung: „Welche Immobilien sind in meiner Farm gefragt?“ Ich untergliedere in strategische Geschäftsfelder wie „Gebrauchte Wohn-Immobilien bis 300.000 Euro/über 300.000 Euro, Anlage-Immobilien, Gewerbe-Immobilien, Bauträgergeschäft, Neubau-Vertrieb“ und weitere. Eine solche Systematik ist äußerst hilfreich. Fünftens: Unbedingt eine Investitionsbereitschaft vorab in das Marketing, wie oben schon ausgeführt. Viele Kollegen sind dabei zu zögerlich. Ich empfehle eine Investition von rund 2.000 bis 3.000 Euro bei einer Netto-Mindestprovision von 10.000 Euro. Print- und Online-Werbung sind wichtig. Bei größeren Projekten wie Bauträger- und Neubau-Vertrieb investiere ich im Vorfeld bis zu 50.000 Euro ins Marketing (bei einer Netto-Provision von 300.000 bis 500.000 Euro), beispielsweise für Visualisierungen, Video-Spots, hochwertige Buch-Exposés, Pressekampagnen, einen Tag der Offenen Tür, Bewirtungen und Home-Staging. Sie sind Landesdirektor im BVFI, der seine Mitglieder intensiv durch Schulungen, Workshops und praktische Tipps bei der Aus- und Weiterbildung unterstützt. Sicherlich haben auch diese Maßnahmen zu Ihrem Erfolg beitragen können? Ja, die Mitgliedschaft hat sich für mich als sehr sinnvoll erwiesen und als Landesdirektor des BVFI unterstütze ich den Verband, wo immer es geht. Die Landesdirektion Mecklenburg-Vorpommern liegt in bester Lauflage Schwerins. Mit der IMMO-Lounge dort haben wir einen repräsentativen Standort als Anlaufadresse für alle Teilnehmer der Immobilienwirtschaft eingerichtet. Wir stecken noch ein wenig in den Kinderschuhen und pandemiebedingt hatten unsere ersten Events überschaubare Teilnehmerzahlen. Ab 2023 sind regelmäßige Veranstaltungsreihen sowohl für die Immobilienwirtschaft als auch für Eigentümer und Kaufinteressenten in Vorbereitung, als Präsenzveranstaltung, aber auch als Online-Reihe.
29 Aug., 2022
Berlin, 16. August 2022 - fincrm, Anbieter der führenden unabhängigen CRM-Softwarelösungen für Finanzvermittler, hat die digitale Immobilienbewertung von PriceHubble erfolgreich in sein Produkt integriert. Damit sind Finanzvermittler vor allem im aktuellen Krisenumfeld in der Lage ihre Kunden flexibler und schneller mit Echtzeitdaten zu ihrer Immobilie zu beraten. Seit 2016 ist fincrm mit seiner CRM-Softwarelösung im Markt etabliert und hilft Finanzvermittlern, ihre Routineaufgaben zu digitalisieren und zu automatisieren. So können unter anderem mit Hilfe von fincrm Kundendaten einmalig erfasst und in die unterschiedlichen Portale wie Europace, eHyp etc. exportiert werden. Außerdem können schnell und einfach Auswertungen wie Umsatzrankings, Prolongationsreports oder auch Provisionsabrechnungen und Forecasts auf Knopfdruck durchgeführt werden. Weitere Schnittstellen zu Mailprovidern helfen, alltägliche Aufgaben, Termine und Mails zu synchronisieren und den Kundenkontakt teilweise zu automatisieren. «Vor allem im aktuellen Marktumfeld spielen der nachhaltige Kundendialog und die Kundenbindung für Finanzvermittler eine wesentliche Rolle. Der Endkunde blickt jetzt einmal mehr auf seine Vermögenswerte und Investitionen und setzt sich mit ihrer Wertentwicklung auseinander, um Gewinne zu sichern», erläutert Lukas Harter, Geschäftsführer von fincrm. «Dort setzt auch die Integration von PriceHubble an, mit Hilfe derer Finanzvermittler den Endkunden automatisiert über den Wert ihrer Wohnimmobilie und dessen Entwicklung informieren können.» Über die PriceHubble-Lösung «Property Tracker» erhält der Kunde vom Berater automatisiert ein Bewertungsdossier zu seiner Immobilie, so dass ein Dialog mit dem Bestandskunden eröffnet wird. Erfahrungen zeigen, dass diese Reports mit durchschnittlichen Öffnungsraten von rund 82 Prozent sehr erfolgreich sind. Der Property Tracker von PriceHubble ist in der Lage, mit Hilfe neuester Technologien wie Big Data Analytics und künstlicher Intelligenz über ein statistisches Bewertungsmodell in Echtzeit jede Wohnimmobilie in Deutschland in wenigen Sekunden zu bewerten und zu analysieren. Dabei werden neben typischen Lage- und Immobiliendaten, auch Daten zur Lärmbelastung in der Umgebung, sozioökonomische Faktoren und Informationen über die Nachbarschaft in die Analyse einbezogen. «Im Vergleich zu herkömmlichen Bewertungsmethoden ist ein solches modernes Bewertungsmodell damit in der Lage, auch kurzfristige wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen und in seine Prognosen einzubeziehen. Ein entscheidender Vorteil in einem so volatilen Marktumfeld wie wir es aktuell vorfinden», so Christian Crain, Geschäftsführer der PriceHubble Deutschland GmbH. Der Property Tracker ist ab sofort für alle Kunden von fincrm gegen eine Gebühr nutzbar. Kontakt fincrm : fincrm GmbH Pressearbeit T: +49 (0) 221 6705 994-0 kontakt@fincrm.de Über fincrm : fincrm ist ein deutsches B2B2C-Fintech-Unternehmen, das moderne CRM-Funktionen mit innovativen Schnittstellen Angebote speziell für Kreditvermittler in der Baufinanzierung entwickelt. Das Leistungsspektrum von fincrm umfasst u. a. die Bearbeitung und Verwaltung von Kundendaten sowie Finanzierungsvorhaben, der Datenaustausch mit Europace, eHyp und weiteren führenden Vergleichsportalen, das Management von Zuträgern und Vermittlern, die Buchhaltung sowie umfassende statistische Analyseverfahren und ansprechende Visualisierungen. Nutzer von fincrm profitieren von einer unabhängigen Software, um Vorhaben in der Kreditvermittlung zentral zu planen und mittels modernen Schnittstellen-Technologie Angebote aus den marktführenden Plattformen einzuholen. Neben einer enormen Zeitersparnis ergibt sich ein signifikanter Anstieg der Umsatzerlöse durch die Nutzung von Cross- und Up-Selling-Potenzialen des eigenen Vertriebes. fincrm konzentriert sich derzeit auf den deutschen Immobilienmarkt und beschäftigt 10 Mitarbeitende. Kontakt PriceHubble : PriceHubble AG Antje Heber Senior Communication Managerin T: +49 (0)163 17 33 117 antje.heber@pricehubble.com Über PriceHubble PriceHubble ist ein Schweizer B2B-Proptech-Unternehmen, das innovative digitale Lösungen – beruhend auf Immobilienbewertungen und Marktkenntnissen – für die Immobilienwirtschaft entwickelt. Das Produktportfolio von PriceHubble macht sich Big Data, fortschrittliche statistische Analyseverfahren und attraktive Visualisierung zunutze und bringt so ein neues Transparenzlevel in den Markt. Dies ermöglicht es den Kunden, Immobilien- und Investitionsentscheidungen auf Grundlage präzisester datengetriebener Erkenntnisse (wie etwa Bewertungen, Marktanalysen, Wertprognosen oder Bausimulationen) zu fällen und den Dialog mit den Endkonsumenten zu verbessern. Die digitalen Lösungen von PriceHubble unterstützen sämtliche Akteure der gesamten Immobilien-Wertschöpfungskette (u.a. Banken, Vermögensverwalter, Bewirtschafter, Portfolio Manager und Immobilienmakler). PriceHubble ist bereits in 9 Ländern aktiv (Schweiz, Frankreich, Deutschland, Österreich, Japan, Niederlande, Belgien, Tschechien und Slowakei) und beschäftigt weltweit über 180 Mitarbeitende.
von websitebuilder 08 Juli, 2022
Am meisten Angebote gibt es im Oktober auf dem Markt Im Dezember sind die wenigsten Immobilienangebote zu finden Inserate im Mai oder Oktober erzielen die höchsten Preise, die niedrigsten bringen Inserate im September oder Dezember
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