Beantragung staatlicher Hilfen
Die Behörden informieren sehr engmaschig über die Möglichkeit staatlicher Hilfen. Auch Banken stehen, wie dieses beispielhafte Schaubild des Genossenschaftsverbandes Bayern zeigt, mit Ihrem Rat unterstützend zur Seite.
Wie zu hören ist, hat schon der ein oder andere Makler schnell und unbürokratisch die Soforthilfe ausbezahlt bekommen.
An dieser Stelle sei betont, dass die Behörden dies sehr unbürokratisch handhaben und den eidesstattlich versicherten Angaben so erst einmal Glauben schenken. Allerdings ist zu erwarten, dass die Anträge nachträglich, wenn man wieder einigermaßen zur Normalität zurückgekommen ist, überprüft werden.
ACHTUNG: Bei falschen Angaben sind die bereits gewährten Fördermittel zurück zu zahlen; ggf. wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet!
Zu diesem komplexen Thema gab es vom BVFI eigens ein Webinar, das sie
hier nachholen können: https://www.bvfi.de/corona
Um vor negativen Folgen geschützt zu sein, raten wir dringend, diese sehr kostengünstige Möglichkeit in Anspruch zu nehmen!











