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Stellungnahme zur Gesetzgebung gegen den Abmahnmissbrauch

Jürgen Engelberth • Sept. 30, 2019

Der BVFI-Bundesverband für die Immobilienwirtschaft unterstützt gemeinsam mit dem BAGSV-Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände eine Stellungnahme zur Gesetzgebung gegen den Abmahnmissbrauch

Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs enthält einige sinnvolle Regelungen, um Abmahnmissbrauch aus Gewinninteresse einzudämmen, die jedoch – vermutlich auch aufgrund des engen Zeitplans - nicht alle konsequent zu Ende gedacht wurden. Entgegen der Intention des Gesetzes wird es dadurch unseriösen Abmahnvereinen zukünftig noch leichter gemacht.


Das von der Bundesregierung im Gesetzentwurf genannte Ziel, missbräuchliche Abmahnungen nur um 50 Prozent zu reduzieren, ist insgesamt zu wenig ambitioniert. Dies bedeutet letztlich, die Hälfte des Rechtsmiss­brauchs zu tolerieren. Die Durchsetzung von Rechtsnormen ist ihrer Natur nach eine hoheitliche Aufgabe, ihre Delegierung an private Akteure über das Instrument der Abmahnung enthebt den Staat nicht der Verantwortung zur Kontrolle und Verfolgung von Missbrauch.


Die folgenden Vorschläge werden den Zielerreichungsgrad des Gesetzes über eine vorgerichtliche Eindämmung von Abmahnmissbrauch wesentlich erhöhen und damit auch eine entsprechende Entlastung des Gerichtswesens nach sich ziehen.

I. Synchronisierung der §§ 13 Abs. 4, 13a Abs. 2 für Mitbewerber und qualifizierte Verbände zur Eliminierung finanzieller Anreize erforderlich


Problemstellung­: Der Zielerreichungsgrad des Gesetzes wird primär davon abhängen, inwieweit es gelingt, missbräuchliche Abmahnungen vorgerichtlich zu verhindern. Denn die Haupt-Zielgruppe von Abmahnmissbrauch (branchenübergreifend Existenzgründer, Soloselbstständige und Kleinstunternehmen) können finanziell und organisatorisch einen Gerichtsprozess i.d.R. gar nicht bewältigen und unterzeichnen notgedrungen vorgerichtlich die geforderte Unterlassungserklärung.


Hingegen greifen die meisten Regelungen des Gesetzentwurfs erst dann, wenn es schon zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist. Sie werden ihre Wirkung also in den meisten Fällen gar nicht entfalten können. Eine vorgerichtliche Eindämmung von Abmahnmissbrauch gelingt dann, wenn die finanziellen Anreize der Abmahner entsprechend verändert werden. Dies wird folgerichtig durch §§ 13 Abs. 4, 13a Abs. 2 UWG-RegE umgesetzt, wonach für die erste Abmahnung eines Verstoßes gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten (bei Kleinstun­ter­nehmen/Vereinen auch DSGVO-Verstößen) keine Abmahngebühren und Vertragsstrafen geltend gemacht werden dürfen.


Problematisch für die Zielerreichung des Gesetzes und unter rechtssystematischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die o.g. Regelungen nur für die Abmahnungen von Mitbewerbern gelten sollen, Wirtschaftsverbände davon ausgenommen sind . Auch für diese besteht – selbst bei möglicherweise gedeckelten Vertragsstrafen von 1.000 Euro – ein sehr hoher finanzieller Anreiz, diese immer gleichen, leicht zu recherchierenden Formfehler in Massen abzumahnen. Damit wird der erhoffte Effekt auf die Eindämmung von Abmahnmiss­brauch zu einem großen Teil konterkariert.


Lösungsvorschläge:

· Analoge Ausweitung der entsprechenden Regelungen der §§ 13 Abs. 4, 13a Abs. 2 auf qualifizierte Wirtschaftsverbände.

· Alternativ: Für die entsprechenden Tatbestände (Informations- und Kennzeichnungs­pflichten, DSGVO-Verstöße) bei erstem Verstoß kostenlose Verwarnung, Vertragsstrafen fallen einem gemeinnützigen Zweck, in keinem Fall aber dem abmahnenden Verband zu.


II. Branchenbezug muss Voraussetzung für die Abmahn- und Klagebefugnis von qualifizierten Wirtschaftsverbänden bleiben

Problemstellung: Zielsetzung des Gesetzes ist es, als Schutz gegen unseriöse Abmahnvereine die Anforderungen an die Abmahn- und Klagebefugnis (Aktivlegitimation) auch für Verbände zu erhöhen. Der Regierungsentwurf (§8a Abs. 2 Nr. 1 UWG-RegE) senkt im Gegenteil die Anforderungen ggü. der aktuellen Rechtslage (§8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) durch eine Auflösung des bislang gültigen Branchenbezugs, der ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Verbandsmitgliedern und dem Abgemahntem voraussetzte: eine erhebliche Anzahl von Mitgliedsunternehmen, die Waren und Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf muss ein abmahnender Verein zukünftig nicht mehr ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Verbandsmitgliedern und Abgemahnten begründen, es genügt, wenn er lediglich 75 Mitglieder hat und „die Interessen der Mitglieder“ berührt sind. Objektive, gerichtlich überprüfbare Kriterien für die Aktivlegitimation zum Schutz gegen Rechtsmissbrauch sind nicht mehr vorhanden. Die Auslegung dieser unbestimmten Rechtsnorm wird die Gerichte nachhaltig beschäftigen und zu einer deutlichen Zusatzbelastung führen. Aus unerfindlichen Gründen wurde hier der bislang effektivste Schutzmechanismus im UWG gegen Abmahnmissbrauch eliminiert.

Damit wurde eine neue Gesetzeslücke geschaffen, die Missbrauch durch unseriöse Abmahnvereine erheblich erleichtern wird, deren Geschäftsmodell sich schon jetzt dahin entwickelt, einen bunten Mitgliedermix zu akquirieren (gerne auch Ebay-Gemischtwarenhändler), um dann mit wenigen Mitgliedern branchenübergreifend abmahnen zu können.

Lösungsvorschlag: Die Anforderungen an die Aktivlegitimation von Verbänden nach geltender Rechtslage sind unbedingt beizubehalten (erhebliche Anzahl von Mitgliedsunternehmen, die Waren und Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben). Flankierend ist ein vorgerichtlicher Auskunftsanspruch der Abgemahnten zu den Verbandsmitgliedern vorzusehen, um eine vorgerichtliche Überprüfung der Aktivlegitimation möglich zu machen.

III. Zusätzliche Kontrollmöglichkeiten des BfJ unerlässlich

Problemstellung: Die Eintragung in eine Liste unter Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) und die regelmäßigen Kontrolle des Abmahnverhaltens der gelisteten Verbände über Berichts- und Mitteilungspflichten (§8a Abs. 4 Nr. 3 UWG-RegE i.V.m. §§4ff UKlagG-RegE) sind theoretisch sinnvoll. Jedoch beruhen die Angaben ausschließlich auf reinen Selbstauskünften der Verbände und sind letztlich vom BfJ nicht wirksam zu kontrollieren.


Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich bei Abmahnmissbrauch inzwischen um ein Millionengeschäft handelt, einzelne Wirtschaftsverbände durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Betruges und Falschaussage an Eides statt auffallen, und die Entdeckung unwahrer Angaben aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten des BfJ kaum befürchtet werden muss, ist das Instrument der Selbstauskunft nicht effektiv, um schwarze Schafe wirksam zu kontrollieren. Hier verläuft ein Grenzbereich zur Wirtschaftskriminalität und das BfJ muss mit den ihm zur Verfügung stehenden Eingriffs­möglichkeiten und Kontroll­instrumenten notwendigerweise auf Augenhöhe gebracht und handlungsfähig gemacht werden.


Lösungsvorschläge:

· Das BfJ sollte die Berechtigung erhalten, im Verdachtsfall zum Abgleich der Selbstauskünfte die Bank-/Kontoauszüge sowie über die Finanzämter die Steuerunterlagen anzufordern.

· Einführung eines einfachen Online-Melderegisters für Abmahnungen als eine effektive, kostengünstige und bürokratiesparende Maßnahme (Konzept siehe Anlage). Dieses würde Informations- und Kontrollmöglichkeiten für das BfJ und auch für die Gerichte gewährleisten, die Arbeit des BfJ erheblich vereinfachen, sowie über eine verbesserte Transparenz Anreize zu einem rechtskonformen Verhalten setzen und damit einem abnehmenden Missbrauch und einer entsprech­ender Entlastung der Wirtschaft und der Gerichte führen. Der zeitliche Aufwand für den Abmahner entspricht dem eines Einkaufs bei Amazon.


Anhang

Vorschlag für die Umsetzung die Umsetzung eines Online-Abmahnregisters:

Ein Melderegister für Abmahnungen schafft durch Transparenz einen starken Verhaltensanreiz zu rechtskonformen Verhalten und stellt ein effektives Informations- und Kontroll­instrument gegen Abmahnmissbrauch für das BfJ und die Gerichte dar. Gleichzeitig wird eine Datenbasis geschaffen, die Informationen über das Ausmaß und die Entwicklung des Abmahnwesens erlaubt und auch eine Grundlage für eine Evaluierung des aktuellen Gesetzes liefert, die ansonsten über aufwendige und vermutlich im Hinblick auf das Ergebnis nicht annähernd so genaue Forschungsvorhaben erarbeitet werden müsste.


Der Prozess selbst dauert für den Abmahnenden nur einige Minuten und stellt im Rahmen des Gesamtprozesses der Erstellung einer Abmahnung nur eine sehr geringfügige Zusatzbelastung dar. Im Hinblick auf den Erfüllungsaufwand für qualifizierte Wirtschaftsverbände wäre die Meldepflicht ggü. der jetzt vorgeschlagenen Berichts- und Mitteilungspflichten im Wesentlichen neutral, da die entsprechenden Angaben ohnehin geliefert werden müssen und das BfJ die Einzelmeldungen über die Datenbank einfach statistisch aggregieren kann. Dem zusätzlichen Erfüllungsaufwand aus der Meldepflicht für Mitbewerber stehen aufgrund der erhöhten Transparenz sinkende Anreize zu missbräuchlichen Abmahnungen - und durch die damit verbunden sinkenden Fallzahlen - eine Entlastung der Wirtschaft und eine verminderte Inanspruchnahme der Gerichte gegenüber.


Im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Analyse wären also die Kosten einer Meldepflicht (z.B. Kosten für Implementierung einer IT-Lösung, Aufwand der Meldepflichtigen) gegenzurechnen den Kostenersparnissen, die durch eine Meldepflicht realisiert werden können (sinkende Fallzahlen aufgrund größerer Transparenz für missbräuchliche Abmahnungen, Entlastung der Wirtschaft, geringere Inanspruchnahme der Gerichte, geringerer Verwaltungsaufwand für das BfJ, Einsparung von Ausgaben für Forschungsvorhaben zum Abmahnwesen etc.). Die Auswertung der aggregierten Daten zum Abmahnwesen sollte jährlich im Internet veröffentlicht werden.


Umsetzung (Beispielhafter Prozess)

·Abmahnungen sind durch den Abmahner (Mitbewerber, Wirtschaftsverband) online bei einem Melderegister zu melden.

·Das Register könnte durch das BfJ oder eine unabhängige Einrichtung betrieben werden.

·Eine Abmahnung ist nur wirksam, wenn sie dort gemeldet wurde. Der Abmahnende hat im Abmahnschreiben darauf hinzuweisen und auch einen Prüfcode zur Verifizierung anzugeben (s.u.)

·Zum Registrieren ist eine einmalige Registrierung des Nutzers (RA, Verband, ...) mit einigen Stammdaten nötig (double-opt-in)

·Nach dem Login ist für jede erteilte Abmahnung eine Maske mit wenigen Angaben auszufüllen, getrennt nach Erst- und Folgeabmahnung. Über einzugebende Informationen wie Abmahngrund, Höhe des Aufwendungs­ersatzes und der vereinbarten Vertragsstrafe etc. entscheidet das BfJ auf der Grundlage der in §4b UKlaG-RegE zu Berichts- und Mitteilungspflichten.

·Man erhält anschließend eine Registernummer, die aus zwei Teilen besteht:

oDie Abmahnnummer, z.B. 12345

oEine erweiterte Abmahnnummer mit Prüfcode, z.B. 12345_36b457fb

oLetztere ist auf der Abmahnung anzugeben

·Durch die Eingabe von Abmahnnummer und Prüfcode auf dem Portal kann der Abgemahnte die Registrierung und damit die Gültigkeit der Abmahnung prüfen. Der angehängte Prüfcode wirkt wie ein Passwort.

·Dieser Rückkopplungsmechanismus dient der Verifizierung der Abmahnung sowie der dazu gemachten Angaben und verhindert Missbrauch (z.B. dass der Abmahner die Abmahnnummer einer anderen Abmahnung mehrfach nutzt und damit eine Registrierung vortäuscht)

·Zugleich wird verhindert, dass Unberechtigte auf registrierte Daten zugreifen können oder über die Registrierung und Nachschau hinaus weitere Kommunikation nötig ist

·Abmahnungen ohne gültigen Prüfcode sind ungültig und können ignoriert werden. Abmahner sind verpflichtet, darauf in der Abmahnung hinzuweisen.

·Das Register sammelt verarbeitet die Daten aus den von den Abmahnern gemachten Angaben zu Aufsichtszwecken. Die Abmahner geben ihr Einverständnis dazu mit der Registrierung. Eine Sammlung und Speicherung von Daten der Abgemahnten ist nicht erforderlich.

·Der Prototyp eines solchen Systems könnte relativ kurz realisiert werden. Der Gesamtaufwand für die öffentliche Hand sollte sich in Grenzen halten (IT-Experten gehen nach ersten Schätzungen von 20.000€ aus) und wird vermutlich die Kosten eines Forschungsvorhabens zur Evaluierung des aktuellen Gesetzes nicht übersteigen.

·Der Aufwand für den Abmahner ist die einmalige Registrierung und das Ausfüllen des Formulars sowie das Vermerken von Nummer und Prüfnummer auf der Abmahnung. Für den Abgemahnten dürfte das Validieren des Prüfcodes bei einer Abmahnung noch der geringste Aufwand sein.

·Sofern Wirtschaftsverbände dazu verpflichtet werden, eine kostenlose Vorwarnung auszusprechen, sollte bürokratiesparend darauf verzichtet werden, diese Vorwarnungen registrieren zu müssen.

·Für das BfJ bedeutet ein Melderegister eine erhebliche Arbeitsentlastung und Einsparung personeller Ressourcen bei seinen Aufsichtspflichten, da die im Rahmen der Berichts- und Mitteilungspflichten nach §4b UWG-RegE zu erhebenden Informationen direkt zugeliefert werden und über eine Software einfach aggregiert, aufbereitet und ausgewertet werden können. Das Register könnte auch als ein Frühwarnsystem dienen und ermöglicht zeitnahes Reagieren, wenn ein Verband beispielsweise innerhalb weniger Monate mehrere Hundert bis Tausend Abmahnungen zu den immer gleichen Bagatell-Verstößen versendet, wie dies in der Vergangenheit geschehen ist.

·Die Meldepflicht könnte theoretisch auch an den Abgemahnten ansetzen. Auch in diesem Fall wäre aber ein Rückkopplungsprozess zur Verifizierung des Abmahnfalles erforderlich. Abmahner müssten für jeden Abmahnfall ebenfalls einen vom Online-Register generierten Prüfcode verwenden, der auf der Abmahnung anzugeben ist und der dem Abgemahnten den Zugang zum Register gewährt. Ob die Abgemahnten die Eintragungen in der Qualität leisten, wie Rechtsanwälte oder Verbände, ist fraglich. Auch setzen die Berichts- und Meldepflichten nach §4b UWG-RegE ja ausdrücklich am Abmahner an.

·Das Register wäre ebenfalls eine wichtige Informationsquelle für Gerichte für Indizien zum Nachweis einer Geltendmachung von Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8b II Nr. 1 UWG-RegE. Diese zentrale Regelung gegen Abmahnmissbrauch kann aufgrund der hohen und nicht zu leistenden Beweislast für den Abgemahnten häufig nicht zur Anwendung kommen.


Rückfragen zum Konzept: Dr. Andreas Lutz, Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V., Tel. 089/ 5165 7980

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Nicht nur Bauern und Ärzte, auch die Immobilienwirtschaft leidet extrem durch die Überbürokratisierung In einer Zeit des rasanten globalen Wandels steht die Wirtschaft vor zahlreichen Herausforderungen. Doch eine der größten Hürden ist oft hausgemacht: die Bürokratie. In verschiedenen Sektoren – von der Landwirtschaft bis zum Gesundheitswesen – klagen Akteure über die lähmenden Auswirkungen überbordender Bürokratie. Doch worin liegen die konkreten Probleme und was können wir dagegen tun? Landwirtschaft unter Druck Beginnen wir im Feld der Landwirtschaft. Bauern sehen sich mit einem wachsenden Berg von Vorschriften und Papierkram konfrontiert. Von Subventionsanträgen bis hin zu Umweltauflagen ist die Liste lang. Diese Regulierungen, obwohl oft gut gemeint, führen zu massiven Zeitaufwänden und Kosten, die besonders kleine Betriebe hart treffen. Das Gesundheitswesen im Würgegriff der Vorschriften Ähnlich sieht es im Gesundheitssektor aus. Krankenhäuser und Praxen kämpfen mit komplexen Abrechnungssystemen und Datenschutzregelungen. Ärzte verbringen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Büroarbeit statt mit Patientenversorgung. Dies führt zu Effizienzverlusten und beeinträchtigt die Qualität der Gesundheitsversorgung. Nicht nur die Landwirtschaft oder das Gesundheitswesen Aktuell finden wir täglich Berichterstattungen über Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen. Tatsache ist aber, dass alle Branchen hiervon extrem betroffen sind, insbesondere auch. Daher möchten wir hier heute mal den Berufsstand der Immobilienmakler beleuchten: Immobilienwirtschaft - Immobilienhandel Hier ein paar Beispiele für bürokratische Auflagen im Immobilienhandel: Widerrufsbelehrungen : Immobilienmakler müssen sicherstellen, dass sie Käufer und Verkäufer über ihr Widerrufsrecht informieren und die erforderlichen Dokumente und Informationen bereitstellen. Cookie Richtlinien: Webseitenbetreibermüssen Informationen über die Verwendung von Cookies auf ihren Websites bereitstellen und die Einwilligung der Nutzer einholen. Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) : Die DSGVO legt strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest. Alle Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten, wenn sie personenbezogene Daten von Kunden verarbeiten. AVV (Auftragsverarbeitungsverträge): Sobald sie Dritte zur Verarbeitung von Daten beauftragen, müssen sie in der Regel AVV abschließen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung den Datenschutzanforderungen entspricht. Weiterbildungsverordnung : Je nach Region oder Land müssen Immobilienmakler Weiterbildung Anforderungen erfüllen, um ihre Lizenz aufrechtzuerhalten. Geldwäschegesetz : Immobilienmakler sind oft verpflichtet, Anti-Geldwäsche-Verfahren zu implementieren und verdächtige Transaktionen zu melden. Grundsteuer : Immobilienmakler müssen über die aktuellen Grundsteuersätze und -vorschriften informiert sein, da diese den Wert einer Immobilie beeinflussen können. Wettbewerbsrichtlinien : Immobilienmakler müssen sicherstellen, dass ihre Marketing Praktiken und Angebote im Einklang mit den geltenden Wettbewerbsgesetzen stehen. Mietpreisbremse : In Regionen mit Mietpreisbremsen müssen Immobilienmakler die Mietpreisregulierungen einhalten und entsprechende Informationen an Mieter und Vermieter weitergeben. Provisionsgesetze und Bestellerprinzip: Diese Gesetze regeln, wer die Maklerprovision bezahlen muss, und kann je nach Region oder Objektart unterschiedlich sein. Gebäude Energiegesetz : Immobilienmakler müssen die Energieeffizienzanforderungen für Gebäude beachten und gegebenenfalls entsprechende Informationen bereitstellen. Dokumentationen : Die ordnungsgemäße Dokumentation von Immobilientransaktionen ist entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Streitigkeiten zu vermeiden. Dies ist nur ein kleiner Auszug von bürokratischen “Behinderungen” im Arbeitsalltag eines Maklers. Im Bauwesen stellt sich die ganze Sache dabei noch wesentlich komplexer dar. Unternehmer, die sich zum Beispiel im Jahr 2000 oder früher selbständig gemacht haben, können sich nur noch verwundert die Augen reiben. Wirtschaftliche Folgen Die Bürokratie bremst nicht nur einzelne Sektoren, sie ist auch ein Hemmschuh für das gesamte Wirtschaftswachstum. Innovative Projekte werden durch langwierige Genehmigungsverfahren verzögert, Unternehmensgründungen durch komplizierte Vorschriften erschwert. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit leidet unter diesen selbst auferlegten Fesseln. Globale Perspektiven und Lösungsansätze Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es auch anders geht. Länder, die es geschafft haben, ihre Bürokratie zu straffen, berichten von einem Aufschwung in Unternehmertum und Innovation. Es gibt Ansätze, wie die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen oder die Einführung von 'One-Stop-Shops' für Unternehmensgründer, die beweisen, dass Effizienz und Regulierung kein Widerspruch sein müssen. Es ist an der Zeit, dass wir die Bürokratie als das erkennen, was sie ist: ein doppeltes Schwert, das sowohl schützen als auch schaden kann. Eine kluge, zielgerichtete Reform der Bürokratie könnte den Weg für eine dynamischere, innovativere Wirtschaft ebnen, die sowohl den Anforderungen der Gegenwart als auch denen der Zukunft gerecht wird.
16 Jan., 2024
Innerhalb von nur zwei Jahren hat es die Ampelregierungen durch Entscheidungen, Kippen dieser Entscheidungen sowie erneuter Fehlentscheidungen geschafft, nicht nur unsere Wirtschaft, sondern sogar unser stabiles Fundament, den Immobilienmarkt, ins Wanken zu bringen. Steht er nun vor dem freien Fall? Es war kurz nach der Bildung der neuen Regierung, als Herr Habeck über Nacht die KFW Förderung für den Neubau gestoppt hat. Ohne Vorwarnung, ohne sofortige Alternative. Es sollten sehr kurzfristig neue, viel bessere und gezieltere Förderungen folgen. Es kamen? Keine. Stattdessen kam der Krieg mit der einhergehenden Energieknappheit, der Inflation und den steigenden Baukosten. Anstatt dem mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken, wurden ideologiegetriebene Ideen auf den Weg gebracht. Heizungsgesetz trotz anstehender Entscheidungen auf EU Ebene, Abschaltung der letzten, eigenen Atomkraftwerke, „grüne“ Energie für Wärmepumpen aus Gas- und Kohlekraftwerken, Zukauf teurer Energie aus dem Ausland, was in Summe zusätzlich preistreibend wirkte. Die Inflation stieg auf ein Rekordniveau. Die Leit- und damit die Bauzinsen folgten. Das „Corona Sondervermögen“ sollte alles richten. Bis es kurzerhand gekippt wurde. Dann wird die Bundesregierung auch noch verknackt, weil sie nicht schnell genug die selbstgesteckten Klimaziele erreicht, und dafür Sofortmaßnahmen einleiten muss, die auch den Gebäudesektor betreffen sollen. Niedersachsen zum Beispiel führt nun die Solarpflicht ein, sobald Dächer saniert oder neu errichtet werden. Und dabei sind die Entscheidungen auf EU Ebene noch nicht mal zu greifen, die für den Gebäudesektor folgen werden. Der Wohnungsbau kommt zum Erliegen. Die Wohnbauziele werden vollumfänglich verfehlt. Wohnraum wird zu einem knappen Gut. Und dennoch fallen die Preise für ältere Bestandsimmobilien? Der überwiegende Teil unserer Bestandsgebäude, ob Ein- oder Mehrfamilienhäuser, haben energetische Defizite. Mit der Brechstange wird versucht, dies in kurzer Zeit zu beheben. Aber wer soll das bezahlen?! Am Ende bleibt es bei uns Eigentümern. Die Kosten auf mögliche Mieter umzulegen, wie lange wird das noch möglich sein, bevor der nächste Mietenstop folgt? Wo bleibt der Anreiz, zu investieren? Die Fehlentscheidungen unserer Regierung führen zu einer Zwangsentwertung unserer höchsten Werte, den der Immobilien. Insbesondere in Gebieten mit niedrigen Bodenrichtwerten oder älteren Bestandsimmobilien wird es eng für Eigentümer. Die preisliche Schere zwischen Neubauten und Altbestand wird immer größer, Bestandsbauten verlieren weiter an Wert. Dazu ist die Unsicherheit am Markt, insbesondere bei den Käufern, in den letzten zwei Jahren rasant gestiegen. Bei einer derartigen Achterbahnfahrt wundert mich das persönlich nicht. Denn wer weiß nun schon, was morgen ist oder ob die da oben ihr Geschwätz von gestern morgen noch interessiert. In Frankreich würden schon die Straßen brennen, wenn die Regierung so fehlschlagen würde. Zumindest unsere Landwirte stehen bereits auf und machen sich laut und stark. Welche Optionen haben Eigentümer? Weiter schweigen und alles hinnehmen, wie es der deutschen Kultur entspricht, ist eine Option, aber sicher nicht hilfreich. Abwandernd und im Ausland investieren? Nachvollziehbar! Gerade wenn die Renditen deutlich vielversprechender sind. Sich laut zu machen ist wichtig, damit die Politiker verstehen, was sie mit ihrem Hü und Hott anrichten. Deutlich machen, wie wichtig Verbindlichkeit, Beständigkeit und Verlässlichkeit sind. Sich einsetzen, z.B. auf Ebene der Verbände, ist mindestens genauso wichtig. Ohne unsere Wirtschaft und unsere Leistungsträger können die Kosten eines Sozialstaats nicht bezahlt werden. Ohne unsere Immobilie und deren Eigentümer als entsprechende Leistungsträger mangelt es an Wohnraum. Politik, wach auf! Nun zu der wichtigsten Frage zum Schluss: Lohnt es sich, weiterhin in Immobilien zu investieren? Ich antworte mit einem ganz klaren JA! Die Preise fallen, aktuell auch die Zinsen. Wenn nicht jetzt, wann dann? Zu Beginn meiner Ausbildung zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vor nunmehr 25 Jahren habe ich mir gesagt: Gewohnt werden muss immer, auch wenn sich die Rahmenbedingungen und die Märkte ändern. Deshalb habe ich mich für diesen Weg entschieden. Daher mein Tipp an jeden Immobilienkäufer und Investor: Suchen Sie sich jetzt einen fachlich versierten Partner an Ihrer Seite, der für Sie den passenden Invest findet und Sie beim Kauf und auch darüber hinaus begleitet. Denn Immobilien sind und bleiben unsere höchsten Werte. Und deshalb investiere auch ich weiterhin in Betongold. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin gute Geschäfte! Ihre Silke Hanebuth Geschäftsführerin der Silke Hanebuth Immobiliengesellschaft mbH Mitglied des Vorstandes des BVFI
von Jürgen Engelberth 15 Jan., 2024
In deutschen Städten verschärft sich zunehmend der Wohnungsnotstand. Besonders in Metropolregionen steigen die Mieten, während der verfügbare Wohnraum abnimmt. Diese Entwicklung macht den sozialen Wohnungsbau zu einem kritischen Instrument im Kampf gegen die Wohnungsnot. Der soziale Wohnungsbau zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Gruppen bereitzustellen. Durch staatliche Förderungen und regulierte Mietpreise wird versucht, ein soziales Gleichgewicht zu bewahren und Gentrifizierung entgegenzuwirken. Jedoch stehen diesem Ansatz Herausforderungen gegenüber. Die Finanzierung sozialer Wohnprojekte ist oft komplex und politisch umstritten. Zudem bedarf es einer sorgfältigen Planung und Umsetzung, um langfristig wirksame Lösungen zu schaffen. Trotz dieser Herausforderungen gibt es Erfolgsgeschichten. Einige Städte haben innovative Projekte umgesetzt, die als Modell für nachhaltigen sozialen Wohnungsbau dienen könnten. Wien wird oft als ein erfolgreiches Beispiel für sozialen Wohnungsbau zitiert. Die Stadt hat eine lange Tradition des sozialen Wohnungsbaus, der etwa 60% der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum bietet. Die Wiener Wohnmodelle zeichnen sich durch Qualität, Zugänglichkeit und soziale Mischung aus. Darüber hinaus hat auch Hamburg Maßnahmen ergriffen, um durch kooperative Baulandentwicklung und Förderung gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften den Wohnungsmarkt zu stabilisieren. Diese Städte zeigen, wie durch gezielte Politik und langfristige Planung der soziale Wohnungsbau erfolgreich umgesetzt werden kann. Abschließend lässt sich festhalten, dass der soziale Wohnungsbau eine wesentliche Säule im Kampf gegen den Wohnungsnotstand in Deutschland ist. Eine verstärkte politische und gesellschaftliche Unterstützung ist entscheidend, um langfristig wirksame Lösungen zu implementieren und die Wohnungsnot effektiv zu bekämpfen. Der soziale Wohnungsbau ist nicht nur eine Frage der Infrastruktur, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Stabilität in Deutschland. Durch gezielte Investitionen und innovative Projekte kann der soziale Wohnungsbau dazu beitragen, dass Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zugänglich bleibt. Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) hat durch seinen Maklerbeirat die "Initiative für bezahlbares Wohnen" ins Leben gerufen. Diese Initiative stellt ein bedeutendes Forum dar, um bezahlbaren Wohnraum in den Mittelpunkt der Diskussion zu rücken und konstruktive Dialoge zwischen der Immobilienwirtschaft und der Politik zu fördern. Ziel ist es, praktikable Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Der BVFI betont dabei die Notwendigkeit, alle relevanten Akteure einzubinden, um nachhaltige und effektive Strategien im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu realisieren.
25 Sept., 2023
GebäudeEnergieGesetz: Ölkessel? Gasheizung? Wärmepumpe? Klare Antwort: „Energieeffizienz“
11 Okt., 2022
(Berlin, 4. Oktober 2022) Zum zweiten Mal publiziert das B2B-Proptech PriceHubble die Studie «Europäische Städte: Renditeübersicht 2022». Die Studie gibt einen effizienten Überblick über die Mietrenditen der wichtigsten Großstädte in der Schweiz, Deutschland und in Österreich. Wo man die Wohnungen mit der höchsten Rendite findet, zeigt die jährlich erscheinende Studie von PriceHubble auf. Die «Europäische Städte: Renditeübersicht 2022» bietet einen Überblick über die Mietrenditen in den Bezirken der größten europäischen Großstädte. Untersucht wurden in dieser Ausgabe die Länder Schweiz, Deutschland und Österreich. Die renditestärksten Bezirke (in der Schweiz nach PLZ) sind: Schweiz Basel 4001 2.6% Bern 3018 3.2% Genf 1209 2.7 % Lausanne 1000 2.7 % Zürich 8001 2.4 % Deutschland Berlin Mahlsdorf 4.5 % Frankfurt am Main Sindlingen 4.5 % Hamburg Wilstorf 4.4 % Köln Meschenich 6.3 % München Südgiesing 3.4 % Österreich Graz Graz Stadt-Thondorf 6.0 % Innsbruck Amras 4.2 % Linz Wambach 5.9 % Salzburg Bergheim II 4.3 % Wien Unterlaa 4.9 % “In der Gesamtbetrachtung der DACH-Region haben es drei Bezirke aus Köln und zwei aus Frankfurt am Main in die Top15 geschafft mit Renditen ab 4.5 Prozent. Vor allem Köln weist ein insgesamt sehr hohes Renditeniveau auf, was vor allem an den vergleichsweise niedrigen Quadratmeterpreisen liegt. Mit teilweise durchschnittlich 3.000 € pro Quadratmeter ist Wohnen in Köln nicht mal halb so teuer wie in München, wo bereits über 7.000 € pro Quadratmeter aufgerufen werden. Über alle Lagen in den untersuchten Städten in Deutschland sind die Renditen leicht gesunken, was daran liegt, dass die Kaufpreise deutlich schneller gestiegen sind als die Mieten. Sollten die Preise wie von vielen Fachleuten angenommen in den kommenden 12 Monaten um bis zu 10 Prozent sinken, würden auch die Renditen wieder etwas steigen bei gleichbleibenden Mieten”, erläutert Christian Crain, Geschäftsführer der PriceHubble Deutschland GmbH. PriceHubble entwickelt innovative, datengesteuerte digitale Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich Wohnimmobilien und Finanzen. Durch den Einsatz von Big Data, modernster «Machine Learning»- und Visualisierungstechnologie bringt PriceHubble seine auf Immobilienbewertungen und Markteinblicken basierende Produktpalette auf den Markt. In zehn Ländern in Europa und Asien aktiv, ist PriceHubble in der Lage, datengesteuerte Studien auf internationaler Ebene zu erstellen. Beilage: «Europäische Städte: Renditenübersicht 2022» Kontakt: PriceHubble Deutschland Antje Heber Senior Communication Manager +49 163 17 33 117 antje.heber@pricehubble.com Über PriceHubble PriceHubble ist ein Schweizer B2B-Proptech-Unternehmen, das innovative digitale Lösungen – beruhend auf Immobilienbewertungen und Marktkenntnissen – für die Immobilienwirtschaft entwickelt. Das Produktportfolio von PriceHubble macht sich Big Data, fortschrittliche statistische Analyseverfahren und attraktive Visualisierung zunutze und bringt so ein neues Transparenzlevel in den Markt. Dies ermöglicht es den Kunden, Immobilien- und Investitionsentscheidungen auf Grundlage präzisester datengetriebener Erkenntnisse (wie etwa Bewertungen, Marktanalysen, Wertprognosen oder Bausimulationen) zu fällen und den Dialog mit den Endkonsumenten zu verbessern. Die digitalen Lösungen von PriceHubble unterstützen sämtliche Akteure der gesamten Immobilien-Wertschöpfungskette (u.a. Banken, Vermögensverwalter, Bewirtschafter, Portfolio Manager und Immobilienmakler). PriceHubble ist bereits in 10 Ländern aktiv (Schweiz, Frankreich, Deutschland, Österreich, Japan, Niederlande, Belgien, Tschechien, Slowakei und Grossbritannien) und beschäftigt weltweit über 200 Mitarbeitende.
11 Okt., 2022
Der Capital Makler Kompass hat dieses Jahr wieder rund 160 deutsche Städte bezüglich der Leistungen der örtlichen Immobilienmakler unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Der beste Immobilienmakler Deutschlands kommt aus Schwerin! Knapp 3.100 Malerunternehmen in ganz Deutschland waren analysiert worden. 890 von ihnen erhielten eine Bewertung von vier oder fünf Sternen und schafften es damit in die Top-Ränge. Ganz vorn mit der höchsten Punktzahl aller bundesweit betrachteten Maklerunternehmen liegt IMMO-KONZEPTE Schwerin. Inhaber Carsten Rönndahl und sein Team wurden damit zum wiederholten Male als bestes Maklerbüro in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. Mit 94 von 100 erreichbaren Punkten liegt IMMO-KONZEPTE außerdem auch bundesweit an der Spitze. Wir befragten Carsten Rönndahl zu diesem fantastischen Ergebnis. Herr Rönndahl, worauf führen Sie Ihren Erfolg beim Capital Makler-Kompass zurück? Zum Erfolg gehören immer Fleiß und Ausdauer, das sollte selbstverständlich sein. Wir sind in unserer Arbeitsweise sehr systematisch und achten darauf, unsere Prozesse stets zu optimieren. Beispielsweise bei der Qualifizierung der Interessenten: Wir versuchen im Gespräch präzise zu analysieren, welches die Motive für die Immobiliensuche sind, welche genauen Vorstellungen und Wünsche der Suchkunde hat. Nur dann kann eine passgenaue Vermittlung erfolgen. Der Interessent dankt es uns, der Verkäufer ebenfalls. Denn wir verschwenden keine Zeit mit überflüssigen Besichtigungen im falschen Objekt. Natürlich muss im ersten Schritt auch eine Bonitätsprüfung erfolgen. Außerdem darf man nicht an der falschen Stelle sparen. Ich setze auf professionelles Marketing und hochwertige Präsentation. Können Sie Beispiele nennen? Zu den Tools, die wir nutzen, gehören virtuelle 3-D-Touren per Ogulo oder Matterport und Drohnen-Aufnahmen. Immobilienfotos lassen wir nur durch professionelle Fotografen erstellen, auch wenn ihr Service etwas mehr kostet. Denn ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Wir erstellen gedruckte Buch-Exposés und nutzen beleuchtete Backlight-Folien in unseren Aushängen. Eine zentrale Lage des Shops in der Fußgängerzone ist empfehlenswert. Wir investieren auch in Streuartikel mit Logoaufdruck, zum Beispiel auf Zuckertütchen. In Cafés, Restaurants oder Arztpraxen verteilen wir Exemplare der Bellevue, in der wir als Best Property Agent aufgeführt sind. Und wir setzen auf besondere Werbegeschenke, die auffallen. Beispiele, mit denen wir beim Kunden immer punkten, sind Kaffee von der „Privat Kaffee Rösterei“, „Privat Bio-Honig aus Mecklenburg-Vorpommern“ oder Foto-Marzipan-Torten mit einer Abbildung der Immobilie. Das sind einzigartige Präsente und der Kunde spürt, dass wir uns ganz persönlich um ihn kümmern. Sie haben im deutschlandweiten Gesamt-Ranking als einziges Maklerunternehmen eine Top-Punktzahl von 94 bei möglichen 100 erreicht. Dabei flossen die vier Kategorien Qualifikation, Prozessqualität, Exposé/Vertrag sowie Service in die Bewertung ein. Besonders beim Service stechen Ihre Ergebnisse hervor, hier wurde Ihr Team mit 98 von 100 Punkten belohnt. Was machen Sie im Service anders als andere? Antwort gibt bereits das Motto in unserem Logo: „Mehr Service – mehr Vertrauen – mehr Mensch“. Zu den Selbstverständlichkeiten im Umgang mit dem Kunden gehören für uns bewährte, aber heute manchmal vernachlässigte Tugenden wie Pünktlichkeit und Ehrlichkeit in allen Belangen. Das umfasst eine kritische Objektbewertung, auch auf die Gefahr hin, einen Auftrag nicht zu erhalten. Denn dem Eigentümer ist nicht damit gedient, wenn durch einen zu hohen Angebotspreis seine Immobilie wie Blei in den Regalen liegt. Wir führen Gespräche auf Augenhöhe und das wird vom Kunden sehr geschätzt. Unser Service beginnt beim allerersten Gespräch, wir gestalten den gesamten Vermittlungsprozess durch regelmäßige Kommunikation für alle Seiten immer transparent und sind auch nach dem Notartermin mit Tipps fürs neue Heim an der Seite des Kunden. Unsere Empfehlungen für Dienstleister rund um Verkauf und Kauf werden gerne angenommen. Unser Netzwerk reicht von A wie Architekten über F wie Finanzierungsberater, H wie Handwerker und R wie Rechtsanwälte bis S wie Steuerberater. Ich empfehle unbedingt, sich hier ein ausgedehntes Netzwerk anzulegen. Nach welchen Kriterien haben Sie Ihr Team vor Ort ausgewählt? Für mich zählen in der Zusammenarbeit miteinander und im Umgang mit dem Kunden vor allem zwischenmenschliche Werte wie Kollegialität, Zuverlässigkeit, ehrlicher Austausch. Natürlich muss man als Makler die richtige Einstellung zum Beruf haben, nur dann wirkt man authentisch, und das führt zum Erfolg. Begeisterung für Immobilien setze ich voraus. Man sollte auch aufrichtige Freude am Umgang mit Menschen verspüren, Feinfühligkeit und diplomatisches Geschick mitbringen. Basis von allem sind natürlich immer die Qualifikationen. Ohne fundierte Fachkenntnis geht nichts Was haben Sie sich für die Zukunft vorgenommen? Das schöne Ergebnis des Capital Makler-Kompass und auch unsere vielen anderen Auszeichnungen, beispielsweise vom Fokus oder von der Bellevue, sind für uns Ansporn, das Erreichte zu halten und zu festigen. Neuen Entwicklungen der Branche gegenüber werden wir immer aufgeschlossen bleiben, denn man sollte seine Leistungen kontinuierlich optimieren und dem Kunden immer einen zeitgemäßen Service bieten. Der Kunde erwartet das ja auch. In absehbarer Zukunft wird es für mich dann aber Zeit, die Unternehmensnachfolge zu regeln, dabei wird „Frauen-Power“ ganz weit vorn stehen, mit meiner Frau, meinen zwei Töchtern und unserer Assistentin. Ich habe auch ein sehr persönliches Projekt: meine beruflichen Erfahrungen demnächst in einem anschaulichen Unternehmenshandbuch festzuhalten. Welche fünf Erfolgstipps würden Sie Kollegen mitgeben, um ebenfalls so erfolgreich zu werden wie Immo-Konzepte Schwerin? Erstens: Mitgliedschaften in Berufsverbänden wie dem BVFI und eine Kooperation mit dem Immobilien-Profi von Werner Berghaus in Köln sind für mich sehr sinnvoll. Hier erfährt man branchenintern wertvolle Unterstützung, auch durch Workshops und Fortbildungsseminare. So bleibt man auf der Höhe der Zeit. Zweitens: Man sollte so weit wie möglich seine Unabhängigkeit von Immobilienportalen wie IS24 bewahren. Es gibt Alternativen, zum Beispiel eine Mitgliedschaft in der neuen Immobilienmakler AG (IMAG), ein geschlossener Offmarket-Place, wo Immobilien beim regionalen Fachmakler auf der Homepage angeboten werden. Drittens: Man sollte immer mit der Zeit gehen, sonst „geht man mit der Zeit“. Für die Abläufe im Maklerunternehmen heißt das auch, Prozesse zu digitalisieren, Stichworte sind onOffice oder Telefonmodule. Prozessmanager sind sinnvoll, gerne verweise ich auch auf die Tipps zum optimierten Arbeiten nach dem System „Makeln21“ von Werner Berghaus. Viertens: Ich fahre in der Praxis sehr gut mit einer präzisen Zielgruppenanalyse unter der Fragestellung: „Welche Immobilien sind in meiner Farm gefragt?“ Ich untergliedere in strategische Geschäftsfelder wie „Gebrauchte Wohn-Immobilien bis 300.000 Euro/über 300.000 Euro, Anlage-Immobilien, Gewerbe-Immobilien, Bauträgergeschäft, Neubau-Vertrieb“ und weitere. Eine solche Systematik ist äußerst hilfreich. Fünftens: Unbedingt eine Investitionsbereitschaft vorab in das Marketing, wie oben schon ausgeführt. Viele Kollegen sind dabei zu zögerlich. Ich empfehle eine Investition von rund 2.000 bis 3.000 Euro bei einer Netto-Mindestprovision von 10.000 Euro. Print- und Online-Werbung sind wichtig. Bei größeren Projekten wie Bauträger- und Neubau-Vertrieb investiere ich im Vorfeld bis zu 50.000 Euro ins Marketing (bei einer Netto-Provision von 300.000 bis 500.000 Euro), beispielsweise für Visualisierungen, Video-Spots, hochwertige Buch-Exposés, Pressekampagnen, einen Tag der Offenen Tür, Bewirtungen und Home-Staging. Sie sind Landesdirektor im BVFI, der seine Mitglieder intensiv durch Schulungen, Workshops und praktische Tipps bei der Aus- und Weiterbildung unterstützt. Sicherlich haben auch diese Maßnahmen zu Ihrem Erfolg beitragen können? Ja, die Mitgliedschaft hat sich für mich als sehr sinnvoll erwiesen und als Landesdirektor des BVFI unterstütze ich den Verband, wo immer es geht. Die Landesdirektion Mecklenburg-Vorpommern liegt in bester Lauflage Schwerins. Mit der IMMO-Lounge dort haben wir einen repräsentativen Standort als Anlaufadresse für alle Teilnehmer der Immobilienwirtschaft eingerichtet. Wir stecken noch ein wenig in den Kinderschuhen und pandemiebedingt hatten unsere ersten Events überschaubare Teilnehmerzahlen. Ab 2023 sind regelmäßige Veranstaltungsreihen sowohl für die Immobilienwirtschaft als auch für Eigentümer und Kaufinteressenten in Vorbereitung, als Präsenzveranstaltung, aber auch als Online-Reihe.
29 Aug., 2022
Berlin, 16. August 2022 - fincrm, Anbieter der führenden unabhängigen CRM-Softwarelösungen für Finanzvermittler, hat die digitale Immobilienbewertung von PriceHubble erfolgreich in sein Produkt integriert. Damit sind Finanzvermittler vor allem im aktuellen Krisenumfeld in der Lage ihre Kunden flexibler und schneller mit Echtzeitdaten zu ihrer Immobilie zu beraten. Seit 2016 ist fincrm mit seiner CRM-Softwarelösung im Markt etabliert und hilft Finanzvermittlern, ihre Routineaufgaben zu digitalisieren und zu automatisieren. So können unter anderem mit Hilfe von fincrm Kundendaten einmalig erfasst und in die unterschiedlichen Portale wie Europace, eHyp etc. exportiert werden. Außerdem können schnell und einfach Auswertungen wie Umsatzrankings, Prolongationsreports oder auch Provisionsabrechnungen und Forecasts auf Knopfdruck durchgeführt werden. Weitere Schnittstellen zu Mailprovidern helfen, alltägliche Aufgaben, Termine und Mails zu synchronisieren und den Kundenkontakt teilweise zu automatisieren. «Vor allem im aktuellen Marktumfeld spielen der nachhaltige Kundendialog und die Kundenbindung für Finanzvermittler eine wesentliche Rolle. Der Endkunde blickt jetzt einmal mehr auf seine Vermögenswerte und Investitionen und setzt sich mit ihrer Wertentwicklung auseinander, um Gewinne zu sichern», erläutert Lukas Harter, Geschäftsführer von fincrm. «Dort setzt auch die Integration von PriceHubble an, mit Hilfe derer Finanzvermittler den Endkunden automatisiert über den Wert ihrer Wohnimmobilie und dessen Entwicklung informieren können.» Über die PriceHubble-Lösung «Property Tracker» erhält der Kunde vom Berater automatisiert ein Bewertungsdossier zu seiner Immobilie, so dass ein Dialog mit dem Bestandskunden eröffnet wird. Erfahrungen zeigen, dass diese Reports mit durchschnittlichen Öffnungsraten von rund 82 Prozent sehr erfolgreich sind. Der Property Tracker von PriceHubble ist in der Lage, mit Hilfe neuester Technologien wie Big Data Analytics und künstlicher Intelligenz über ein statistisches Bewertungsmodell in Echtzeit jede Wohnimmobilie in Deutschland in wenigen Sekunden zu bewerten und zu analysieren. Dabei werden neben typischen Lage- und Immobiliendaten, auch Daten zur Lärmbelastung in der Umgebung, sozioökonomische Faktoren und Informationen über die Nachbarschaft in die Analyse einbezogen. «Im Vergleich zu herkömmlichen Bewertungsmethoden ist ein solches modernes Bewertungsmodell damit in der Lage, auch kurzfristige wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen und in seine Prognosen einzubeziehen. Ein entscheidender Vorteil in einem so volatilen Marktumfeld wie wir es aktuell vorfinden», so Christian Crain, Geschäftsführer der PriceHubble Deutschland GmbH. Der Property Tracker ist ab sofort für alle Kunden von fincrm gegen eine Gebühr nutzbar. Kontakt fincrm : fincrm GmbH Pressearbeit T: +49 (0) 221 6705 994-0 kontakt@fincrm.de Über fincrm : fincrm ist ein deutsches B2B2C-Fintech-Unternehmen, das moderne CRM-Funktionen mit innovativen Schnittstellen Angebote speziell für Kreditvermittler in der Baufinanzierung entwickelt. Das Leistungsspektrum von fincrm umfasst u. a. die Bearbeitung und Verwaltung von Kundendaten sowie Finanzierungsvorhaben, der Datenaustausch mit Europace, eHyp und weiteren führenden Vergleichsportalen, das Management von Zuträgern und Vermittlern, die Buchhaltung sowie umfassende statistische Analyseverfahren und ansprechende Visualisierungen. Nutzer von fincrm profitieren von einer unabhängigen Software, um Vorhaben in der Kreditvermittlung zentral zu planen und mittels modernen Schnittstellen-Technologie Angebote aus den marktführenden Plattformen einzuholen. Neben einer enormen Zeitersparnis ergibt sich ein signifikanter Anstieg der Umsatzerlöse durch die Nutzung von Cross- und Up-Selling-Potenzialen des eigenen Vertriebes. fincrm konzentriert sich derzeit auf den deutschen Immobilienmarkt und beschäftigt 10 Mitarbeitende. Kontakt PriceHubble : PriceHubble AG Antje Heber Senior Communication Managerin T: +49 (0)163 17 33 117 antje.heber@pricehubble.com Über PriceHubble PriceHubble ist ein Schweizer B2B-Proptech-Unternehmen, das innovative digitale Lösungen – beruhend auf Immobilienbewertungen und Marktkenntnissen – für die Immobilienwirtschaft entwickelt. Das Produktportfolio von PriceHubble macht sich Big Data, fortschrittliche statistische Analyseverfahren und attraktive Visualisierung zunutze und bringt so ein neues Transparenzlevel in den Markt. Dies ermöglicht es den Kunden, Immobilien- und Investitionsentscheidungen auf Grundlage präzisester datengetriebener Erkenntnisse (wie etwa Bewertungen, Marktanalysen, Wertprognosen oder Bausimulationen) zu fällen und den Dialog mit den Endkonsumenten zu verbessern. Die digitalen Lösungen von PriceHubble unterstützen sämtliche Akteure der gesamten Immobilien-Wertschöpfungskette (u.a. Banken, Vermögensverwalter, Bewirtschafter, Portfolio Manager und Immobilienmakler). PriceHubble ist bereits in 9 Ländern aktiv (Schweiz, Frankreich, Deutschland, Österreich, Japan, Niederlande, Belgien, Tschechien und Slowakei) und beschäftigt weltweit über 180 Mitarbeitende.
von websitebuilder 08 Juli, 2022
Am meisten Angebote gibt es im Oktober auf dem Markt Im Dezember sind die wenigsten Immobilienangebote zu finden Inserate im Mai oder Oktober erzielen die höchsten Preise, die niedrigsten bringen Inserate im September oder Dezember
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