Initiative zur Gesetzgebung gegen den Abmahnmissbrauch
Initiative zur Gesetzgebung gegen den Abmahnmissbrauch
Abmahnungen haben durchaus ihre Berechtigung, wenn es um die Vermeidung von wettbewerbsverzerrenden Verstößen geht. Zu kritisieren ist allerdings, dass sich daraus mittlerweile eine ganze Abmahnindustrie entwickelt hat, besonders von Vereinen, die angeblich im Interesse der Allgemeinheit handeln und zuweilen das Wort „Hilfe“ in ihrem Namen tragen. Deshalb fordert der BVFI schon seit langen beim Gesetzgeber, dass dieser diesem Gebaren Einhalt gewährt, zum Beispiel dadurch, dass für die erste Abmahnung kein Entgelt mehr verlangt werden darf. Damit würden sich schlagartig die Abmahnungen erheblich reduzieren.
Die BAGSV-Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände sieht in dem Regierungsentwurf zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs einige sinnvolle Regelungen, um Abmahnmissbrauch aus Gewinninteresse einzudämmen. Allerdings wurde auch noch ein erheblicher Nachbesserungsbedarf erkannt. Der BVFI unterstützt den BAGSV bei seiner Intervention, was sicherlich im Interesse unserer Mitglieder ist. Nähere Informationen können Sie über diesen Link aufrufen:











