Mit Eigenkapital-Ersatzdarlehen bisheriges Politikversagen kompensieren

Jürgen Engelberth • 18. September 2019

Baukindergeld durch sinnvolle Förderungen ersetzen

Frankfurt, 16. September 2019. Der Bundesverband für Immobilienwirtschaft (BVFI) bemängelt fehlende Förderungen in der Eigentumsbeschaffung und fordert ein Eigenkapitalersatzdarlehen. Wie der BVFI mitteilte, ist Deutschland mit einer Eigentümerquote in der Gesamtbevölkerung von 51 Prozent Schlusslicht im europäischen Vergleich. Der EU-Durchschnitt liegt laut Eurostat/LBS Research bei 71 Prozent. Um auch geringeren Einkommensklassen eine Alterssicherung über Immobilienbesitz zu ermöglichen, fordert der Verband ein Eigenkapitalersatzdarlehen vom Staat.


„Die Politik hat in den letzten zehn bis 20 Jahren total versagt. Statt gezielt zu fördern wurden Fördermittel gestrichen. Vom neue Baukindergeld profitieren vor allem Familien, die keine Finanzierungsprobleme haben“, rügt Jürgen Engelberth, Vorstandsvorsitzender des BVFI. „Das größte Problem eines Immobilienkäufers besteht fast immer im fehlenden Eigenkapital. Diese Problematik könnte durch Eigenkapitalersatzdarlehen erheblich entschärft werden. Bei historisch niedrigen Zinsen könnten hunderttausende Wohnungen und vor allem neue Eigentümer geschaffen werden.“


Die Vorteile liegen Engelberth zufolge auf der Hand. Anders als das aktuelle Baukindergeld, das einkommensschwache Familien nicht in die Lage versetzt, Eigentum zu erwerben, wäre ein Eigenkapitalersatzdarlehen keine verloren Subvention, sondern würde als Darlehen komplett an den Staat zurückfließen. Die Bauwirtschaft würde angekurbelt, einkommensschwache Familien in die Lage versetzt, Eigentum aufzubauen. Mit einem Eigenkapitalersatzdarlehen von zum Beispiel 30 Prozent der Kaufsumme, maximiert auf 100.000 Euro bei Ledigen und 200.000 Euro bei Verheirateten, würden viele tausend Menschen in die Lage versetzt Eigentum zu bilden. Ganz wie die CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer dies unlängst gefordert habe, so Engelberth.



Die erforderlichen Mittel dürften aufgrund der Politik des billigen Geldes der europäischen Zentralbank kein Problem darstellen. Aktuell beträgt die Wohneigentumsquote bei den unteren und mittleren Einkommen bis zu einem Monatsnettoeinkommen von 3.000 Euro einer Allensbach-Umfrage für die Sparda-Bank zwischen 22 und 50 Prozent.



„Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des derzeitig guten Zinsniveaus für Bauherren und der Notwendigkeit Vorkehrungen gegen Altersarmut zu treffen, ist die Förderung gerade einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten unabdingbar“, so Engelberth weiter. Viele nord- und osteuropäische Länder wie Norwegen oder Rumänien sind mit Wohneigentumsquoten von 82 bis 97 Prozent Spitzenreiter im europäischen Vergleich.




Über den BVFI:

Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. (BVFI) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Verbände für die Immobilienbranche entwickelt und wurde 2009 in Frankfurt am Main gegründet. Er vertritt die Interessen von Immobilien-Unternehmern, -Investoren, -maklern sowie Immobilienbesitzern. Für seine Mitglieder bereitet der Verband eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und die Ergebnisse einer lebhaften Rechtsprechung praxisnah auf. Daneben bietet der BVFI eine Vielzahl von Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten, Events, Weiterbildung und Vertriebsunterstützung.


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von Helge Ziegler • 30. April 2020
Abgeordneten von Bundestag und Landtagen gibt ihre Stellung als Parlamentarier nicht automatisch das Recht, das Grundbuch einzusehen. Die Kontrollfunktion der Parlamente gegenüber Regierung und Verwaltung könne zwar ein öffentliches Interesse an der Einsicht begründen, entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 09.01.2020. Dafür müsse die Einsicht aber der Aufklärung von konkreten Missständen oder Fehlverhalten dienen. Allgemeine Informationszwecke reichten nicht aus (Az.: V ZB 98/19, in BeckRS 2020, 5571 ).
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Auch in Sachsen sind betrügerische Webseiten zur Beantragung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht. "Die Auszahlung der Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes wird bis zur Klärung des Sachverhaltes gestoppt", teilte die Sächsische Aufbaubank (SAB) am 16.04.2020 mit. "Die Darlehen des Freistaates Sachsen sind davon nicht betroffen." Die Bank habe "alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden".
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Nutzt man ein Faxgeräte in Autobahnraststätte, so muss man sich zuvor von seiner Funktionsfähigkeit überzogen. Erst recht dann, wenn mit dem Faxschreiben eine rechtliche Handlung verbunden ist. In diesem vor Oberlandesgericht Köln behandelten Fall ging es darum, dass ein Anwalt zur Einreichung einer gerichtlichen Beschwerdeschrift ein Telefaxgerät in einer Autobahnraststätte verwendete, ohne sich vorher über dessen ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und das Gerät auf seine einwandfreie Funktion hin zu überprüfen. Das Verschulden, wenn dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt wird, weil das Fax nur unvollständig übermittelt wird, ist ihm anzulasten.
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln per Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach abgelehnt, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte. Die Beteiligten können gegen den Beschluss allerdings noch Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Wie zu hören ist, hat schon der ein oder andere Makler schnell und unbürokratisch die Soforthilfe ausbezahlt bekommen. An dieser Stelle sei betont, dass die Behörden dies sehr unbürokratisch handhaben und den eidesstattlich versicherten Angaben so erst einmal Glauben schenken. Allerdings ist zu erwarten, dass die Anträge nachträglich, wenn man wieder einigermaßen zur Normalität zurückgekommen ist, überprüft werden. ACHTUNG: Bei falschen Angaben sind die bereits gewährten Fördermittel zurück zu zahlen; ggf. wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet! Der BVFI hat für die Beantragung der Fördermittel mit ETL-Rechtanwälte eine Vereinbarung zu sehr günstigen Konditionen getroffen. Diese können Sie hier einsehen: https://www.bvfi.de/antragsservice Zu diesem komplexen Thema gab es vom BVFI eigens ein Webinar, das sie hier nachholen können: https://www.bvfi.de/corona Um vor negativen Folgen geschützt zu sein, raten wir dringend, diese sehr kostengünstige Möglichkeit in Anspruch zu nehmen!
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Zu diesem Beschluss haben wir aktuell an 16.04.2020 ein informatives Webinar gestaltet und sind besonders auf die immobilienwirtschaftlichen Themen eingegangen. Es beinhaltet u.a. folgende Themen: · Welche Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben? · Handwerker und Dienstleister dürfen weiterhin tätig sein! · Dürfen Immobilienmakler noch Besichtigungen durchführen und wenn ja, welche? - Was können triftige Gründe sein, die dies erlauben? - Welche Abstandsregeln und Hygienebestimmungen sind bei Besichtigungen eizuhalten? - Wie ist die Situation bei bewohnten oder unbewohnten Immobilien? - Sind Sonderregelungen der Länder, Bezirke, Kreise und/oder Städte zu beachten? · Wie ist die Verhaltensweise, wenn ein Makler/Hausverwalter ein Büro oder Ladengeschäft hat? · Dürfen Eigentümer-Versammlungen noch stattfinden? · Wie ist die finanzielle WEG-Verwaltung weiterhin sichergestellt? Das Webinar können Sie mit diesem Link nachholen: https://www.bvfi.de/immobilien-besichtigungen
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer Studie ermittelt hat, wird der Wohnungsmarkt die Corona-Krise glimpflich überstehen. Demnach würden die Kaufpreise in den 50 größten Städten nur leicht fallen, so der IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Für den leichten Preisrückgang sorgen die getrübten Erwartungen über künftige Mieteinnahmen sowie generell eine höhere Unsicherheit, die sich in einer höheren Risikoprämie ausdrückt. Wie stark die Wohnungspreise fallen, hängt zudem davon ab, ob die langfristigen Zinsen weiter fallen. Schließlich werden Immobilien dann im Vergleich zu anderen Anlagen attraktiver.“ „Ein deutlicherer Preisverfall wäre nur zu erwarten, wenn die Corona-Krise jetzt eine Immobilienblase zum Platzen bringen würde. Eine solche Blase liege in Deutschland jedoch nicht vor, argumentieren die Autoren. Weder sind in den vergangenen Jahren über den Bedarf Wohnungen gebaut worden, noch stehen die Mieter- und Selbstnutzerkosten in einem argen Missverhältnis – beides wären typische Anzeichen für eine Immobilienblase.“ „Zur Stabilität der Kaufpreise trägt auch bei, dass die Mieten kaum nachgeben. "Es gibt aktuell keinen Hinweis darauf, dass die Mieten einbrechen könnten", sagt Voigtländer. Daten aus der Finanzkrise zeigen, dass die Mieten nur in Boom-Phasen mit dem BIP korrelieren. In Krisen stagnieren die Mieten hingegen und Vermieter nehmen eher in Kauf, die Wohnung leer stehen zu lassen als die Miete zu senken.“ Das Gutachten, das im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG entstanden ist, können Sie hier abrufen: >>> hier <<<
von Helge Ziegler • 16. März 2020
Seit 2016 gilt in Deutschland das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei allen Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Gleichzeitig werden die Unternehmen zu Transparenz verpflichtet. Hat das Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte, muss es im Impressum eine Aussage treffen, ob es am Schlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht. Weitere Informationen können den auf BVFI-Inside abrufbaren Fachartikeln entnommen werden. Ab 01.01.2020 wurde die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zur Universalschlichtungsstelle des Bundes umbenannt. Jeder Verbraucher kann sich künftig direkt an diese Universalschlichtungsstelle wenden. >>> weiterlesen <<<
von Jürgen Engelberth • 16. März 2020
Der ImmobilienFachVerlag hat sich schon vor Jahren darauf spezialisiert, Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern ausgewählte Fachliteratur vorzustellen. Heute wollen wir Sie auf den Immobilienkongress von Immopreneur Thomas Knedel aufmerksam machen:
von Jürgen Engelberth • 16. März 2020
Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 03.12.2019 unter Zulassung der Revision entschieden (Az. 1 K 3320/18 L). >>> weiterlesen <<<