Das Mietrechtsanpassungsgesetz bringt erhebliche Einschränkungen für Vermieter von Wohnräumen
Das Mietrechtsanpassungsgesetz bringt erhebliche Einschränkungen für Vermieter von Wohnräumen
Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das Mietrechtsänderungsgesetz (MietAnpG) in Kraft getreten. Konnten Vermieter bisher 11% der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen, so sind es jetzt nur noch 8%.
Verschärft wird die neue gesetzliche Regelung dadurch, dass sie sogar bundesweit gilt, obwohl ursprünglich geplant war, die Modernisierungsumlage nur in den Gebieten zu verringern, in denen es eine Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum gibt.
Zudem wurden die Mieterhöhungsmöglichkeiten des Vermieters infolge Modernisierungen noch weiter eingeschränkt, denn bisher gab es keine Kappungsgrenzen. Jetzt gilt die weitere Einschränkung der Vermieter durch den Gesetzgeber in der Weise, dass die Miete infolge von Modernisierungen maximal nur noch um 3 € je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden darf. Liegt die bisherige (Kalt-)Miete gar unter 7 € je Quadratmeter, so darf die Miete sogar nur 2 € in Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren angepasst werden.
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