TOPMELDUNG: „Deutsche Umwelthilfe (DUH) gewinnt beim BGH
TOPMELDUNG: „Deutsche Umwelthilfe (DUH) gewinnt beim BGH
Die DUH sorgte wieder einmal für Furore, nicht nur wegen ihrer zahlreichen Abmahnungen gegenüber Immobilienmaklern wegen Verstöße gegen die EnEV2014, sondern auch wegen der erstrittenen Dieselfahrverbote heftig in Kritik geraten. Manche Parteien erwogen gar, ihr die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
So hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) auch mit den Praktiken der DUH zu beschäftigen. Am 04.07.2019 entschied er in letzter Instanz, dass die Klagen der DUH kein Rechtsmissbrauch darstellen (AZ: I ZR 149/18). In diesem Verfahren ging es um die Klage eines schwäbischen Autohändlers. Er hatte von der DUH eine Abmahnung erhalten, weil er Kunden nicht ordnungsgemäß über den Spritverbrauch und die CO2-Werte seiner Neuwagen informiert haben soll.
Manche werten das Urteil als „Adelung“ der DUH, womit ihr damit die Lizenz zum „Gelddrucken“ erteilt wurde.











