Immobilien mit Kreditkarte bezahlen?

Jürgen Engelberth • 14. Oktober 2019

Ein Artikel unseres Premium-Partners Reisetopia

Sie wollen beim Immobilen kaufen in Zukunft noch einen zusätzlichen Bonus mitnehmen? Wir zeigen Ihnen, welchen Trick Sie dafür verwenden können!

Eine Immobilie zu kaufen ist fast immer mit einem Kredit verbunden. Üblicherweise bezahlen Sie diesen sicherlich in monatlichen Raten per Überweisung ab. Eine andere Zahlungsweise – außer teilweise einer Bar-Zahlung – gibt es gemeinhin nicht. Doch es kann sich lohnen, zu fragen, ob auch eine Zahlung per Kreditkarte möglich ist. Durch lassen sich beim Immobilienkauf sogar komplett kostenlos noch Bonusmeilen für Flüge und Hotelübernachtungen sammeln.

Ist der Immobilienkauf mit einer Kreditkarte möglich?

Grundsätzlich ist es in Deutschland leider so, dass beim Kauf einer Immobilen selten eine Kreditkarte akzeptiert wird. Nur bei kleineren Transaktionen ist teilweise eine Zahlung per Kreditkarte möglich. In anderen Ländern sieht das anders aus, in den USA ist es beispielsweise teilweise durchaus möglich auch bei Immobilientransaktionen zu bezahlen. Ähnliche Optionen gibt es auch in einigen weiteren Ländern, gerade in Asien sind moderne Zahlweisen auch bei Immobilen auf dem Vormarsch. Wer hierzulande eine Immobilie erwerben möchte, kommt allerdings meist nicht um eine Zahlung per Überweisung oder eben eine Barzahlung herum.

Gibt es dennoch eine Möglichkeit, beim Immobilienkauf attraktive Bonusmeilen zu sammeln? Ja, denn über einen Umweg können Sie zumindest ohne Probleme die monatlichen Raten für Ihren Kredit mit einer Kreditkarte bezahlen!

Wie findet man die richtige Kreditkarte zum Meilen sammeln?

Der erste Schritt, um überhaupt profitieren zu können, ist die Wahl der richtigen Kreditkarte. Hierbei sollten Sie besonders die folgenden drei Kreditkarten im Blick haben:

·American Express Platinum Card

·Miles & More Kreditkarte Gold

·Payback American Express Karte

Bei dem Branchenportal reisetopia findet Sie im Kreditkarten Vergleich weitere Optionen und können sich zudem in einem speziellen Artikel zum Thema über die für Sie passende Karte informieren. Damit sollten Sie schnell und einfach eine für Sie ideale Kreditkarte finden, mit der Sie zukünftig auch im Alltag Bonusmeilen sammeln.

Für den Immobilienkauf bietet sich besonders ein Blick auf Kreditkarten von American Express an. Die American Express Gold Card kann hier bereits eine gute Wahl sein, die Platinum Card bietet sich meist allerdings mehr an. Das liegt daran, dass Sie mit dieser Karte einen besonders hohen Verfügungsrahmen erhalten. American Express wirbt sogar damit, dass die Karte gar keinen Verfügungsrahmen hat. Interessant ist auch ein Blick auf die American Express Business Platinum Card, denn bei dieser erfolgt die Abrechnung der Umsätze teilweise erst bis zu 58 Tage nach der Zahlung – gerade bei größeren Summen beim Immobilienkauf kann das sehr wichtig sein.

Über welchen Umweg ist die Zahlung mit Kreditkarte möglich?

Sie haben die richtige Kreditkarte bereits gefunden und beantragt? Dann können Sie nun loslegen und bei der Immobilienfinanzierung zusätzliche Meilen sammeln. Dafür notwendig ist ein Konto beim britischen Start-up Revolut. Hier können Sie mit Ihrer Kreditkarte Geld aufladen – aktuell ist das leider nur mit Mastercard und Visa Kreditkarten möglich. Die beste Wahl einer Kreditkarte zum Meilen sammeln für Immobilienkäufer ist deshalb aktuell auch die Miles & More Kreditkarte, wenngleich in Zukunft möglicherweise auch die Aufladung per Überweisung möglich ist.

Sobald Sie Ihre Kreditkarte hinterlegt haben und Geld aufgeladen haben, können Sie dieses vom Revolut-Konto ganz einfach auf ein Girokonto bei einer anderen Bank überweisen – etwa um die monatlichen Raten für einen Kredit abzubezahlen. Dabei können Sie nach einer Verifizierung ohne Probleme mehrere zehntausend oder auch hunderttausend Euro im Jahr über diesen Weg bezahlen. Einer Immobilienfinanzierung steht dabei nichts im Weg. Gleichzeitig können Sie eine hohe fünfstellige oder gar sechsstellige Zahl an Meilen sammeln.

Eine Alternativ ist die Nutzung von PayPal für Zahlungen, sofern beispielsweise ein Immobilienanbieter für die Abzahlung auch diesen Weg der Zahlung akzeptiert. Hier können Sie sogar American Express verwenden. Zwar ist dies meist nicht für monatliche Raten möglich, bei Anzahlungen oder anderen immobiliennahen Transaktionen ist eine Zahlung mit PayPal aber oft möglich. Nutzen Sie hier ebenfalls Ihre Kreditkarte zum Meilen sammeln, können Sie sich sehr schnell viele Bonusmeilen sichern!

Was kann man mit den gesammelten Meilen anfangen?

Manch einer wird sich fragen: Lohnt sich das überhaupt? Die Antwort darauf lässt sich leicht geben. Schon für 55.000 Euro Umsatz mit einer Miles & More Kreditkarte in der Business-Variante lässt sich beispielsweise ein Hin- und Rückflug in der Business Class in die USA oder nach Südafrika im Rahmen der sogenannten Meilenschnäppchen buchen. Beim Immobilienkauf oder der Immobilienfinanzierung kommt so eine Summe sehr schnell zustande. Damit ergibt sich die Möglichkeit, jedes Jahr oder noch häufiger an attraktive Freiflüge in Premium-Klassen zu kommen. Der Aufwand hält sich zudem absolut in Grenzen.

Worauf warten Sie also noch? Nutzen Sie die Möglichkeit, bei der Immobilienfinanzierung nebenbei auch noch an Freiflüge und Übernachtungen in Luxushotels zu kommen!

Aktuell: Hier sichern Sie sich schon mit der Beantragung einer Karte die ersten 50.000 Punkte für

von Helge Ziegler • 30. April 2020
Abgeordneten von Bundestag und Landtagen gibt ihre Stellung als Parlamentarier nicht automatisch das Recht, das Grundbuch einzusehen. Die Kontrollfunktion der Parlamente gegenüber Regierung und Verwaltung könne zwar ein öffentliches Interesse an der Einsicht begründen, entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 09.01.2020. Dafür müsse die Einsicht aber der Aufklärung von konkreten Missständen oder Fehlverhalten dienen. Allgemeine Informationszwecke reichten nicht aus (Az.: V ZB 98/19, in BeckRS 2020, 5571 ).
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Auch in Sachsen sind betrügerische Webseiten zur Beantragung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht. "Die Auszahlung der Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes wird bis zur Klärung des Sachverhaltes gestoppt", teilte die Sächsische Aufbaubank (SAB) am 16.04.2020 mit. "Die Darlehen des Freistaates Sachsen sind davon nicht betroffen." Die Bank habe "alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden".
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Nutzt man ein Faxgeräte in Autobahnraststätte, so muss man sich zuvor von seiner Funktionsfähigkeit überzogen. Erst recht dann, wenn mit dem Faxschreiben eine rechtliche Handlung verbunden ist. In diesem vor Oberlandesgericht Köln behandelten Fall ging es darum, dass ein Anwalt zur Einreichung einer gerichtlichen Beschwerdeschrift ein Telefaxgerät in einer Autobahnraststätte verwendete, ohne sich vorher über dessen ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und das Gerät auf seine einwandfreie Funktion hin zu überprüfen. Das Verschulden, wenn dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt wird, weil das Fax nur unvollständig übermittelt wird, ist ihm anzulasten.
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln per Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach abgelehnt, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte. Die Beteiligten können gegen den Beschluss allerdings noch Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Wie zu hören ist, hat schon der ein oder andere Makler schnell und unbürokratisch die Soforthilfe ausbezahlt bekommen. An dieser Stelle sei betont, dass die Behörden dies sehr unbürokratisch handhaben und den eidesstattlich versicherten Angaben so erst einmal Glauben schenken. Allerdings ist zu erwarten, dass die Anträge nachträglich, wenn man wieder einigermaßen zur Normalität zurückgekommen ist, überprüft werden. ACHTUNG: Bei falschen Angaben sind die bereits gewährten Fördermittel zurück zu zahlen; ggf. wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet! Der BVFI hat für die Beantragung der Fördermittel mit ETL-Rechtanwälte eine Vereinbarung zu sehr günstigen Konditionen getroffen. Diese können Sie hier einsehen: https://www.bvfi.de/antragsservice Zu diesem komplexen Thema gab es vom BVFI eigens ein Webinar, das sie hier nachholen können: https://www.bvfi.de/corona Um vor negativen Folgen geschützt zu sein, raten wir dringend, diese sehr kostengünstige Möglichkeit in Anspruch zu nehmen!
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Zu diesem Beschluss haben wir aktuell an 16.04.2020 ein informatives Webinar gestaltet und sind besonders auf die immobilienwirtschaftlichen Themen eingegangen. Es beinhaltet u.a. folgende Themen: · Welche Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben? · Handwerker und Dienstleister dürfen weiterhin tätig sein! · Dürfen Immobilienmakler noch Besichtigungen durchführen und wenn ja, welche? - Was können triftige Gründe sein, die dies erlauben? - Welche Abstandsregeln und Hygienebestimmungen sind bei Besichtigungen eizuhalten? - Wie ist die Situation bei bewohnten oder unbewohnten Immobilien? - Sind Sonderregelungen der Länder, Bezirke, Kreise und/oder Städte zu beachten? · Wie ist die Verhaltensweise, wenn ein Makler/Hausverwalter ein Büro oder Ladengeschäft hat? · Dürfen Eigentümer-Versammlungen noch stattfinden? · Wie ist die finanzielle WEG-Verwaltung weiterhin sichergestellt? Das Webinar können Sie mit diesem Link nachholen: https://www.bvfi.de/immobilien-besichtigungen
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer Studie ermittelt hat, wird der Wohnungsmarkt die Corona-Krise glimpflich überstehen. Demnach würden die Kaufpreise in den 50 größten Städten nur leicht fallen, so der IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Für den leichten Preisrückgang sorgen die getrübten Erwartungen über künftige Mieteinnahmen sowie generell eine höhere Unsicherheit, die sich in einer höheren Risikoprämie ausdrückt. Wie stark die Wohnungspreise fallen, hängt zudem davon ab, ob die langfristigen Zinsen weiter fallen. Schließlich werden Immobilien dann im Vergleich zu anderen Anlagen attraktiver.“ „Ein deutlicherer Preisverfall wäre nur zu erwarten, wenn die Corona-Krise jetzt eine Immobilienblase zum Platzen bringen würde. Eine solche Blase liege in Deutschland jedoch nicht vor, argumentieren die Autoren. Weder sind in den vergangenen Jahren über den Bedarf Wohnungen gebaut worden, noch stehen die Mieter- und Selbstnutzerkosten in einem argen Missverhältnis – beides wären typische Anzeichen für eine Immobilienblase.“ „Zur Stabilität der Kaufpreise trägt auch bei, dass die Mieten kaum nachgeben. "Es gibt aktuell keinen Hinweis darauf, dass die Mieten einbrechen könnten", sagt Voigtländer. Daten aus der Finanzkrise zeigen, dass die Mieten nur in Boom-Phasen mit dem BIP korrelieren. In Krisen stagnieren die Mieten hingegen und Vermieter nehmen eher in Kauf, die Wohnung leer stehen zu lassen als die Miete zu senken.“ Das Gutachten, das im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG entstanden ist, können Sie hier abrufen: >>> hier <<<
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Seit 2016 gilt in Deutschland das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei allen Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Gleichzeitig werden die Unternehmen zu Transparenz verpflichtet. Hat das Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte, muss es im Impressum eine Aussage treffen, ob es am Schlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht. Weitere Informationen können den auf BVFI-Inside abrufbaren Fachartikeln entnommen werden. Ab 01.01.2020 wurde die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zur Universalschlichtungsstelle des Bundes umbenannt. Jeder Verbraucher kann sich künftig direkt an diese Universalschlichtungsstelle wenden. >>> weiterlesen <<<
von Jürgen Engelberth • 16. März 2020
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