PRESSEMITTEILUNG

Jürgen Engelberth • 2. September 2019

Bundesverband für Immobilienwirtschaft erweitert Vorstand

Frankfurt, 02. September 2019. Der Bundesverband für Immobilienwirtschaft (BVFI) hat seinen Vorstand auf sieben Personen erweitert. Wie der BVFI mitteilte, wählten die Mitglieder des Verbandes Kai Enders (Geschäftsführer der Engel & Völkers Residential GmbH), Kurt Friedl (Geschäftsführer der RE/MAX Germany), Oliver-D. Helfrich (Key Account Manager der Regionaldirektionen des BVFI), Marcus Lasar (ETL Rechtsanwälte GmbH) sowie Markus Langenbach (Inhaber der PROFI-MAKLER-AKADEMIE) als neue Vorstände in das bisher zweiköpfige Gremium. „Wir freuen uns außerordentlich, mit den neuen Vorstandskollegen absolute Branchenkenner zu gewinnen. Damit wartet der Vorstand mit geballter Expertise in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft auf“, sagt Jürgen Engelberth, Vorstandsvorsitzender des BVFI, nach der Wahl. „Die Immobilienbranche steht vor vielen Herausforderungen, die auf politischer Ebene thematisiert werden müssen. Wir werden ab sofort verstärkt den Ausbau unserer politischen Aktivitäten vorantreiben.“


Der neue Vorstand des BVFI

Kai Enders ist Geschäftsführer der Engel & Völkers Residential GmbH. Er ist Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG in Hamburg und Präsident des Deutschen Franchiseverbandes.

Jürgen Engelberth hat jahrzehntelang Erfahrung in vielen Bereichen der Immobilienwirtschaft, unter anderem als Makler und Bauträger. Er ist einer der Pioniere der Digitalisierung im Immobilienbereich und seit Verbandsgründung Vorstandsvorsitzender des BVFI.

Kurt Friedl ist Geschäftsführer und Gesellschafter der RE/MAX Germany. Der Diplom-Betriebswirt blickt auf langjährige Erfahrung als Unternehmer und Bauträger zurück.

Oliver-D. Helfrich ist Key Account Manager für die Regionaldirektionen des BVFI. Der IHK-geprüfte Immobilienmakler und Fachwirt für Finanzberatung verantwortete zuvor die Makler-Weitbildung bei einem überregional tätigen Maklerunternehmen. Helfrich ist außerdem Buchautor für Immobilien-Fachliteratur.

Markus Langenbach ist Inhaber und Geschäftsführer der Profi-Makler-Akademie. Der Diplom-Betriebswirt und Softwareexperte lehrte neben seiner Geschäftsführertätigkeit im Immobilienbereich jahrelang als Trainer, Referent und Dozent.

Marcus Lasar ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Kanzlei berät schwerpunktmäßig Immobilien-, Wirtschafts-, Bau- und Architektenrecht.

Helge Ziegler ist geschäftsführender Gesellschafter der ImmobiliA GmbH. Der Wirtschaftsjurist ist außerdem Buchautor für Fachliteratur und langjähriger Präsident des BVFI.


Über den BVFI:

Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. (BVFI) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Verbände für die Immobilienbranche entwickelt und wurde 2009 in Frankfurt am Main gegründet. Er vertritt die Interessen von Immobilien-Unternehmern, -Investoren, -maklern sowie Immobilienbesitzern. Für seine Mitglieder bereitet der Verband eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und die Ergebnisse einer lebhaften Rechtsprechung praxisnah auf. Daneben bietet der BVFI eine Vielzahl von Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten, Events, Weiterbildung und Vertriebsunterstützung.


Pressekontakt:

BVFI - Service Servicegesellschaft mbH

Jürgen Engelberth

The Squaire 12

Business Center

60549 Frankfurt


Telefon: +49 (69) 24 74 84 80

Telefax: +49 (69) 24 74 84 899

E-Mail: info@bvfi.de


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von Helge Ziegler • 30. April 2020
Abgeordneten von Bundestag und Landtagen gibt ihre Stellung als Parlamentarier nicht automatisch das Recht, das Grundbuch einzusehen. Die Kontrollfunktion der Parlamente gegenüber Regierung und Verwaltung könne zwar ein öffentliches Interesse an der Einsicht begründen, entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 09.01.2020. Dafür müsse die Einsicht aber der Aufklärung von konkreten Missständen oder Fehlverhalten dienen. Allgemeine Informationszwecke reichten nicht aus (Az.: V ZB 98/19, in BeckRS 2020, 5571 ).
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Auch in Sachsen sind betrügerische Webseiten zur Beantragung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht. "Die Auszahlung der Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes wird bis zur Klärung des Sachverhaltes gestoppt", teilte die Sächsische Aufbaubank (SAB) am 16.04.2020 mit. "Die Darlehen des Freistaates Sachsen sind davon nicht betroffen." Die Bank habe "alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden".
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Nutzt man ein Faxgeräte in Autobahnraststätte, so muss man sich zuvor von seiner Funktionsfähigkeit überzogen. Erst recht dann, wenn mit dem Faxschreiben eine rechtliche Handlung verbunden ist. In diesem vor Oberlandesgericht Köln behandelten Fall ging es darum, dass ein Anwalt zur Einreichung einer gerichtlichen Beschwerdeschrift ein Telefaxgerät in einer Autobahnraststätte verwendete, ohne sich vorher über dessen ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und das Gerät auf seine einwandfreie Funktion hin zu überprüfen. Das Verschulden, wenn dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt wird, weil das Fax nur unvollständig übermittelt wird, ist ihm anzulasten.
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln per Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach abgelehnt, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte. Die Beteiligten können gegen den Beschluss allerdings noch Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Wie zu hören ist, hat schon der ein oder andere Makler schnell und unbürokratisch die Soforthilfe ausbezahlt bekommen. An dieser Stelle sei betont, dass die Behörden dies sehr unbürokratisch handhaben und den eidesstattlich versicherten Angaben so erst einmal Glauben schenken. Allerdings ist zu erwarten, dass die Anträge nachträglich, wenn man wieder einigermaßen zur Normalität zurückgekommen ist, überprüft werden. ACHTUNG: Bei falschen Angaben sind die bereits gewährten Fördermittel zurück zu zahlen; ggf. wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet! Der BVFI hat für die Beantragung der Fördermittel mit ETL-Rechtanwälte eine Vereinbarung zu sehr günstigen Konditionen getroffen. Diese können Sie hier einsehen: https://www.bvfi.de/antragsservice Zu diesem komplexen Thema gab es vom BVFI eigens ein Webinar, das sie hier nachholen können: https://www.bvfi.de/corona Um vor negativen Folgen geschützt zu sein, raten wir dringend, diese sehr kostengünstige Möglichkeit in Anspruch zu nehmen!
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Zu diesem Beschluss haben wir aktuell an 16.04.2020 ein informatives Webinar gestaltet und sind besonders auf die immobilienwirtschaftlichen Themen eingegangen. Es beinhaltet u.a. folgende Themen: · Welche Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben? · Handwerker und Dienstleister dürfen weiterhin tätig sein! · Dürfen Immobilienmakler noch Besichtigungen durchführen und wenn ja, welche? - Was können triftige Gründe sein, die dies erlauben? - Welche Abstandsregeln und Hygienebestimmungen sind bei Besichtigungen eizuhalten? - Wie ist die Situation bei bewohnten oder unbewohnten Immobilien? - Sind Sonderregelungen der Länder, Bezirke, Kreise und/oder Städte zu beachten? · Wie ist die Verhaltensweise, wenn ein Makler/Hausverwalter ein Büro oder Ladengeschäft hat? · Dürfen Eigentümer-Versammlungen noch stattfinden? · Wie ist die finanzielle WEG-Verwaltung weiterhin sichergestellt? Das Webinar können Sie mit diesem Link nachholen: https://www.bvfi.de/immobilien-besichtigungen
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer Studie ermittelt hat, wird der Wohnungsmarkt die Corona-Krise glimpflich überstehen. Demnach würden die Kaufpreise in den 50 größten Städten nur leicht fallen, so der IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Für den leichten Preisrückgang sorgen die getrübten Erwartungen über künftige Mieteinnahmen sowie generell eine höhere Unsicherheit, die sich in einer höheren Risikoprämie ausdrückt. Wie stark die Wohnungspreise fallen, hängt zudem davon ab, ob die langfristigen Zinsen weiter fallen. Schließlich werden Immobilien dann im Vergleich zu anderen Anlagen attraktiver.“ „Ein deutlicherer Preisverfall wäre nur zu erwarten, wenn die Corona-Krise jetzt eine Immobilienblase zum Platzen bringen würde. Eine solche Blase liege in Deutschland jedoch nicht vor, argumentieren die Autoren. Weder sind in den vergangenen Jahren über den Bedarf Wohnungen gebaut worden, noch stehen die Mieter- und Selbstnutzerkosten in einem argen Missverhältnis – beides wären typische Anzeichen für eine Immobilienblase.“ „Zur Stabilität der Kaufpreise trägt auch bei, dass die Mieten kaum nachgeben. "Es gibt aktuell keinen Hinweis darauf, dass die Mieten einbrechen könnten", sagt Voigtländer. Daten aus der Finanzkrise zeigen, dass die Mieten nur in Boom-Phasen mit dem BIP korrelieren. In Krisen stagnieren die Mieten hingegen und Vermieter nehmen eher in Kauf, die Wohnung leer stehen zu lassen als die Miete zu senken.“ Das Gutachten, das im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG entstanden ist, können Sie hier abrufen: >>> hier <<<
von Helge Ziegler • 16. März 2020
Seit 2016 gilt in Deutschland das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei allen Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Gleichzeitig werden die Unternehmen zu Transparenz verpflichtet. Hat das Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte, muss es im Impressum eine Aussage treffen, ob es am Schlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht. Weitere Informationen können den auf BVFI-Inside abrufbaren Fachartikeln entnommen werden. Ab 01.01.2020 wurde die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zur Universalschlichtungsstelle des Bundes umbenannt. Jeder Verbraucher kann sich künftig direkt an diese Universalschlichtungsstelle wenden. >>> weiterlesen <<<
von Jürgen Engelberth • 16. März 2020
Der ImmobilienFachVerlag hat sich schon vor Jahren darauf spezialisiert, Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern ausgewählte Fachliteratur vorzustellen. Heute wollen wir Sie auf den Immobilienkongress von Immopreneur Thomas Knedel aufmerksam machen:
von Jürgen Engelberth • 16. März 2020
Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 03.12.2019 unter Zulassung der Revision entschieden (Az. 1 K 3320/18 L). >>> weiterlesen <<<