Rechtskolumne

Marcus Lasar • 2. September 2019

Immobilienrecht - Mietpreisbremse

Werden Vermieter aufgrund der Koppelung der Obergrenze an die ortsübliche Vergleichsmiete tatsächlich ungleich behandelt?

Die Frage wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Zusammenhang mit der Prüfung der 2015 eingeführte Mietpreisbremse mit „nein“ beantwortet (BVerfG, Beschl. v. 18.7.2019 – 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18).

Die sogenannte Mietpreisbremse sei nach Auffassung des BVerfG geeignet, der Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus Ballungsräumen entgegenzuwirken. Die Mietpreisbremse sei im Ergebnis verfassungskonform und stelle sich als zulässiges und zumutbares Instrument im Kampf gegen Wohnungsnot dar.


Der Sachverhalt

Ausgangspunkt der Entscheidung waren die Verfassungsbeschwerde einer Berliner Vermieterin sowie zwei Vorlagen des Landgerichts Berlin.

Die Vermieterin einer in Berlin gelegenen Wohnung, wurde von ihrer Mieterin gerichtlich auf Rückzahlung überzahlter Miete und Feststellung der Geltung einer abgesenkten Miete in Anspruch genommen. In den Urteilsgründen hieß es, dass die bei Mietbeginn vereinbarte Miete die höchstzulässige Miete überstiegen habe. Angegriffen wurden die Entscheidungen, mittelbar gesetzlichen Vorschriften über die Miethöhenregulierung sowie die vom Senat von Berlin erlassene Rechtsverordnung.

In den Ausgangsverfahren der beiden Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18 wendeten sich Berliner Mieter gegen die Vereinbarung einer die höchstzulässige Miete bei Mietbeginn übersteigenden Miete. In der Berufungsinstanz setzte das Landgericht die zugrundeliegenden Verfahren aus und legte dem BVerfG die Frage vor. Das LG Berlin stellte die Frage, ob § 556d Abs. 1 und 2 BGB mit dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und daher nichtig sei.


Die Entscheidung des BVerfG

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde der Vermieterin mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Vorlagen des LG Berlin hat das BVerfG für unzulässig erachtet. Das vorlegende Gericht habe die Vorlangen nicht hinreichend im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG begründet. Zum einen sei nicht deutlich geworden, inwiefern die angenommene Ungültigkeit der vorgelegten Vorschriften das Ergebnis des Ausgangsrechtsstreits beeinflussen solle. Zum anderen sei durch das LG Berlin nicht hinreichend darlegt worden, dass und warum es von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften überzeugt sei.



Die rechtlichen Konsequenzen

Die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB verletzt nicht die Garantie des Eigentums. Zwar greift die Miethöhenregulierung in das geschützte Eigentum zur Vermietung bereiter Wohnungseigentümer ein. Verfassungsrechtlich ist dieser Eingriff aus Sicht des BVerfG jedoch eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums. Insbesondere werde der Verdrängung wirtschaftlich schwacher Mieter entgegenwirkt. Insoweit besteht ein öffentliches Interesse.

Aus Sicht des BVerfG gibt es „keine milderes Mittel“. Die gesetzliche Regulierung der Begrenzung der Miethöhe sei für Vermieter zumutbar und das Abstellen auf die ortsübliche Vergleichsmiete verhältnismäßig.

Ein Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherten Schutzgüter „Vertragsfreiheit“ (Art. 2 I GG) und Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) liegt nicht vor.

Die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin, über die vorliegend zu entscheiden war, ist ebenfalls mit der Verfassung vereinbar. Sie verletzt die Eigentumsgarantie aus Art. 14 I GG nicht.


Die Praxisempfehlung

Für Vermieter bedeutet die Entscheidung, dass diese zumindest in Ballungszentren nicht mehr auf maximal mögliche Mieteinkünfte hoffen dürfen. Bei einem Mieterwechsel kann der Vermieter die Miete nicht mehr frei festlegen. Er kann nur noch eine Miete verlangen, die höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Mietpreisbremse zwingt den Vermieter bei der Vertragsanbahnung zur erhöhten Transparenz. Dies insbesondere mit Betreff auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Vermieter muss also wissen, ob seine Miete über der ortsüblichen liegt und wie viel er verlangen kann, um nicht später eine böse Überraschung vor Gericht zu erleben. Denn die durch die Mietpreisbremse gezogenen Mietobergrenzen sind abweichende vertragliche Vereinbarungen unzulässig. Im Fall der Zahlung einer überhöhten Miete, kann der Mieter auf Rückzahlung klagen.


Marcus Lasar

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und WEG Recht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


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von Helge Ziegler • 30. April 2020
Abgeordneten von Bundestag und Landtagen gibt ihre Stellung als Parlamentarier nicht automatisch das Recht, das Grundbuch einzusehen. Die Kontrollfunktion der Parlamente gegenüber Regierung und Verwaltung könne zwar ein öffentliches Interesse an der Einsicht begründen, entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 09.01.2020. Dafür müsse die Einsicht aber der Aufklärung von konkreten Missständen oder Fehlverhalten dienen. Allgemeine Informationszwecke reichten nicht aus (Az.: V ZB 98/19, in BeckRS 2020, 5571 ).
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Auch in Sachsen sind betrügerische Webseiten zur Beantragung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen aufgetaucht. "Die Auszahlung der Soforthilfe-Zuschüsse des Bundes wird bis zur Klärung des Sachverhaltes gestoppt", teilte die Sächsische Aufbaubank (SAB) am 16.04.2020 mit. "Die Darlehen des Freistaates Sachsen sind davon nicht betroffen." Die Bank habe "alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Fehlleitungen öffentlicher Mittel zu vermeiden".
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Nutzt man ein Faxgeräte in Autobahnraststätte, so muss man sich zuvor von seiner Funktionsfähigkeit überzogen. Erst recht dann, wenn mit dem Faxschreiben eine rechtliche Handlung verbunden ist. In diesem vor Oberlandesgericht Köln behandelten Fall ging es darum, dass ein Anwalt zur Einreichung einer gerichtlichen Beschwerdeschrift ein Telefaxgerät in einer Autobahnraststätte verwendete, ohne sich vorher über dessen ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und das Gerät auf seine einwandfreie Funktion hin zu überprüfen. Das Verschulden, wenn dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt wird, weil das Fax nur unvollständig übermittelt wird, ist ihm anzulasten.
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln per Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach abgelehnt, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte. Die Beteiligten können gegen den Beschluss allerdings noch Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Wie zu hören ist, hat schon der ein oder andere Makler schnell und unbürokratisch die Soforthilfe ausbezahlt bekommen. An dieser Stelle sei betont, dass die Behörden dies sehr unbürokratisch handhaben und den eidesstattlich versicherten Angaben so erst einmal Glauben schenken. Allerdings ist zu erwarten, dass die Anträge nachträglich, wenn man wieder einigermaßen zur Normalität zurückgekommen ist, überprüft werden. ACHTUNG: Bei falschen Angaben sind die bereits gewährten Fördermittel zurück zu zahlen; ggf. wird sogar ein Strafverfahren eingeleitet! Der BVFI hat für die Beantragung der Fördermittel mit ETL-Rechtanwälte eine Vereinbarung zu sehr günstigen Konditionen getroffen. Diese können Sie hier einsehen: https://www.bvfi.de/antragsservice Zu diesem komplexen Thema gab es vom BVFI eigens ein Webinar, das sie hier nachholen können: https://www.bvfi.de/corona Um vor negativen Folgen geschützt zu sein, raten wir dringend, diese sehr kostengünstige Möglichkeit in Anspruch zu nehmen!
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Zu diesem Beschluss haben wir aktuell an 16.04.2020 ein informatives Webinar gestaltet und sind besonders auf die immobilienwirtschaftlichen Themen eingegangen. Es beinhaltet u.a. folgende Themen: · Welche Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben? · Handwerker und Dienstleister dürfen weiterhin tätig sein! · Dürfen Immobilienmakler noch Besichtigungen durchführen und wenn ja, welche? - Was können triftige Gründe sein, die dies erlauben? - Welche Abstandsregeln und Hygienebestimmungen sind bei Besichtigungen eizuhalten? - Wie ist die Situation bei bewohnten oder unbewohnten Immobilien? - Sind Sonderregelungen der Länder, Bezirke, Kreise und/oder Städte zu beachten? · Wie ist die Verhaltensweise, wenn ein Makler/Hausverwalter ein Büro oder Ladengeschäft hat? · Dürfen Eigentümer-Versammlungen noch stattfinden? · Wie ist die finanzielle WEG-Verwaltung weiterhin sichergestellt? Das Webinar können Sie mit diesem Link nachholen: https://www.bvfi.de/immobilien-besichtigungen
von Helge Ziegler • 20. April 2020
Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer Studie ermittelt hat, wird der Wohnungsmarkt die Corona-Krise glimpflich überstehen. Demnach würden die Kaufpreise in den 50 größten Städten nur leicht fallen, so der IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Für den leichten Preisrückgang sorgen die getrübten Erwartungen über künftige Mieteinnahmen sowie generell eine höhere Unsicherheit, die sich in einer höheren Risikoprämie ausdrückt. Wie stark die Wohnungspreise fallen, hängt zudem davon ab, ob die langfristigen Zinsen weiter fallen. Schließlich werden Immobilien dann im Vergleich zu anderen Anlagen attraktiver.“ „Ein deutlicherer Preisverfall wäre nur zu erwarten, wenn die Corona-Krise jetzt eine Immobilienblase zum Platzen bringen würde. Eine solche Blase liege in Deutschland jedoch nicht vor, argumentieren die Autoren. Weder sind in den vergangenen Jahren über den Bedarf Wohnungen gebaut worden, noch stehen die Mieter- und Selbstnutzerkosten in einem argen Missverhältnis – beides wären typische Anzeichen für eine Immobilienblase.“ „Zur Stabilität der Kaufpreise trägt auch bei, dass die Mieten kaum nachgeben. "Es gibt aktuell keinen Hinweis darauf, dass die Mieten einbrechen könnten", sagt Voigtländer. Daten aus der Finanzkrise zeigen, dass die Mieten nur in Boom-Phasen mit dem BIP korrelieren. In Krisen stagnieren die Mieten hingegen und Vermieter nehmen eher in Kauf, die Wohnung leer stehen zu lassen als die Miete zu senken.“ Das Gutachten, das im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG entstanden ist, können Sie hier abrufen: >>> hier <<<
von Helge Ziegler • 16. März 2020
Seit 2016 gilt in Deutschland das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei allen Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Gleichzeitig werden die Unternehmen zu Transparenz verpflichtet. Hat das Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte, muss es im Impressum eine Aussage treffen, ob es am Schlichtungsverfahren teilnimmt oder nicht. Weitere Informationen können den auf BVFI-Inside abrufbaren Fachartikeln entnommen werden. Ab 01.01.2020 wurde die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zur Universalschlichtungsstelle des Bundes umbenannt. Jeder Verbraucher kann sich künftig direkt an diese Universalschlichtungsstelle wenden. >>> weiterlesen <<<
von Jürgen Engelberth • 16. März 2020
Der ImmobilienFachVerlag hat sich schon vor Jahren darauf spezialisiert, Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern ausgewählte Fachliteratur vorzustellen. Heute wollen wir Sie auf den Immobilienkongress von Immopreneur Thomas Knedel aufmerksam machen:
von Jürgen Engelberth • 16. März 2020
Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 03.12.2019 unter Zulassung der Revision entschieden (Az. 1 K 3320/18 L). >>> weiterlesen <<<